Aus- und Fortbildungskosten: Sponsor Staat
In Sachen Bildung sind Finanzbeamte penibel: Es gibt Fortbildung und Ausbildung. Fortbildungskosten werden vom Finanzamt in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt, Ausgaben für Ausbildung dagegen nur bis maximal 1.227 Euro. Als Fortbildung zählt nur, was dem ausgeübten Beruf nützt. Wer was neues lernt, bekommt vom Finanzamt nur wenig Unterstützung. So gilts bisher. Doch jetzt bringen die Finanzgerichte Bewegung in die Finanzverwaltung: Die Richter verstehen den Begriff Fortbildung wesentlich weiter als die Finanzämter. Wer sich auf die neuen Urteile beruft, kann Steuern sparen. Beispiel: Sprachkurs im Ausland. Für Finanzbeamte immer ein Ferienvergnügen, für Juristen unter bestimmten Umständen eine Steuern sparende Fortbildung. test sagt, wie sie das Finanzamt als Sponsor für ihre Ausbildung anheuern können.
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