Arzthaftung: Hier glaubt der Richter zuerst dem Patienten

finanztest 11/2002

Vor Gericht müssen Patienten ­Beweise liefern. Mitunter machen Gerichte aber Ausnahmen.

Arzthaftung

Im Arzthaftungsprozess haben es Patienten schwer, meist verlieren sie. Denn der Patient muss den Behandlungsfehler, den eigenen Schaden, Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Arztes und den Zusammenhang von Fehler und Schaden beweisen. Dabei steht er als Laie einem Experten gegenüber.

Mitunter erleichtern Richter aber die Beweislast. Ob Geräte funktionierten, eine wichtige Arznei vorhanden oder das Desinfektionsmittel sauber war, muss im Zweifel der Arzt beweisen. Auch wenn die Aufklärung nicht ordentlich dokumentiert wurde, ist der Mediziner dran. Er muss beweisen, dass der Patient mögliche Eingriffsfolgen kannte und einverstanden war.

Gleiches kann gelten, wenn das Gericht einen wirklich groben Behandlungsfehler (Verstoß gegen bewährte Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse) oder das Fehlen wichtiger Befundunterlagen feststellt. Der Patient muss dann nicht in vollem Umfang beweisen, dass der Fehler zum Schaden geführt hat.

In Beweisnot geraten Krankenhäuser wenn fest steht, dass wegen Organisationsmängeln müde oder unerfahrene Ärzte eingesetzt wurden. Die Klinik ist dann nur aus dem Schneider, wenn sie beweist, dass eine Komplikation nichts mit Müdigkeit oder einem Anfängerfehler zu tun hatte.

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So helfen die Krankenkassen

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