Arbeitszimmer: Bei Verwandten

test 06/2002

Wer außer Haus ein Arbeitszimmer mietet, kann die Kosten dafür in voller Höhe absetzen – über die Pauschale von 1 250 Euro (2 400 Mark) hinaus. Das gilt auch, wenn er sich bei nahen Angehörigen einmietet. Das Finanzamt nimmt solche Mietverträge aber unter die Lupe: Macht der Beruf ein Arbeitszimmer überhaupt erforderlich? Wäre ausreichend Platz in der eigenen Wohnung?

Deshalb erkannte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bei einem Produktionsleiter, der bei seinen Schwiegereltern im Keller ein Arbeitszimmer mietete, die Kosten nicht an. Zwar war sein Büro zu Hause wegen Familienzuwachses zum Kinderzimmer geworden. Doch weil in seinem eigenen Keller Platz gewesen wäre, vermuteten die Richter eine vorgeschobene Außer-Haus-Verlagerung. Jetzt muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Wer auch einen Ablehnungsbescheid erhalten hat, sollte mit Hinweis auf das schwebende Verfahren Einspruch einlegen (BFH, Az. VI B 3/02).

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