Arbeitsleistung: Wieder nichts geschafft
Langsames Arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Wer die Durchschnittsleistung anderer Mitarbeiter dauerhaft um mehr als ein Drittel unterschreitet, kommt bald auf die Abschussliste. Doch so einfach ist es für den Chef nicht, unliebsame Mitarbeiter loszuwerden. Vor Gericht gelten nur schriftliche Ermahnungen über die schwache Arbeitsleistung. Auf der anderen Seite kann der Mitarbeiter auch gute Erklärungen für sein schlechtes Abschneiden anführen.
Finanztest erklärt, welche Rechte Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben.
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