Alleinerziehende: Steuerklasse II häufiger möglich

Alleinerziehende Meldung
Kinder in Ausbildung gefährden bei Alleinerziehenden nicht mehr so oft die Steuerklassse II.

finanztest 12/2005

Alleinerziehende können jetzt häufiger die günstige Steuerklasse II bekommen, wenn sie mit erwachsenen Kindern zusammenleben, die in Ausbildung sind und Geld verdienen. Dafür hat das Bundesverfassungsgericht gesorgt.

Für die Steuerklasse II müssen Mütter oder Väter für mindestens ein Kind im Haushalt Anspruch auf Kindergeld haben. Das bekommen sie für erwachsene Kinder, wenn diese jährlich maximal Einkünfte von 7 680 Euro haben.

Von Ausbildungslöhnen können Auszubildende ihre Werbungskosten und nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auch die selbst gezahlten Sozialabgaben abziehen (Az. 2 BvR 167/02). Die Werbungskosten betragen pauschal mindestens 920 Euro und die Sozialabgaben etwa 22 Prozent vom Lohn. Bei diesen Abzügen sind für die günstige Steuerklasse II Bruttolöhne bis zur Höhe von 11 000 Euro im Jahr kein Problem (11 000 – 920 – 2 420 = 7 660 Euro Einkünfte).

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Weitere Angebote