Abofallen im Internet: Tipps
Gratis: Bei Abofallen geht es fast immer um Angebote, die es sonst im Internet überall kostenlos gibt.
Kosten: Oft heißt es: „Jetzt gratis Zugang einrichten“. Das stimmt, aber für die spätere Leistung, zum Beispiel Downloads, werden dann doch Kosten berechnet.
Anschrift: Niemals im Internet Namen und Adresse eingeben – es sei denn es handelt sich um einen Anbieter, den Sie schon lange als zuverlässig und seriös kennen.
Minderjährig: Wer unter 18 Jahre ist, kann nur mit Zustimmung der Eltern Aboverträge abschließen. Ansonsten ist der Vertrag schon deshalb unwirksam. Eltern haften dann nicht für ihre Kinder. Sie müssen auch keinen Altersnachweis schicken, vielmehr sind es die Abzocker, die in der Beweispflicht stehen.
Falsch: Wer sich mit falschem Namen, Anschrift oder Alter einloggt, muss nichts befürchten. Das ist weder Betrug noch strafbar (LG Mannheim, Az. 2 O 268/08). Also: Auf böse E-Mails nicht antworten, schon gar nicht die Adresse verraten.
IP-Adresse: Damit lässt sich zwar die Identität des Surfers herausfinden. Aber das geht nur über die Staatsanwaltschaft und nur bei Verdacht auf eine Straftat – nicht bei Opfern von Internet-Abofallen.
Zurück zu:
Startseite Meldung
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (3)
weitere Kommentare anzeigen