Abofalle: Keine Angst vor Schufa

finanztest 03/2010

Wer auf eine Abofalle im Internet hereingefallen ist und nicht zahlen will, sollte sich nicht durch die Drohung mit einem Schufa-Eintrag beeindrucken lassen. Umstrittene Forderungen dürfen nicht bei der Schufa eingetragen werden. Das hat zuletzt das Amtsgericht Halle entschieden (Az. 105 C 4636/09).

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