Abgeschleppt: Auto monatelang weg

test 02/2012

Abgeschleppt Meldung

Private Unternehmen dürfen falsch geparkte Autos abschleppen lassen und müssen sie erst zurückgeben, wenn der Falschparker die Kosten bezahlt hat. Das hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden (Az. V ZR 30/11). Allerdings dürfen Unternehmen wie die „Parkräume KG“ nur die Kosten fürs Abschleppen und die Vorbereitung dafür kassieren. Die Überwachung von Parkplätzen müssen die Grundstücksbesitzer selbst zahlen. Geklagt hatte eine Frau, die ihren Wagen auf einem Supermarktparkplatz in Berlin abgestellt hatte, ohne dort einzukaufen. Sie sollte fürs Abschleppen 219,50 Euro zahlen und weigerte sich. Sie forderte Herausgabe ihres Autos und eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Erst als sie acht Monate später schließlich doch noch zahlte, erfuhr sie, wo ihr Wagen stand. Tipps und Details: www.test.de/abschleppen.

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