Stichwort: Abgeltungsteuer: Abgabe für Kapitaleinkünfte

finanztest 12/2007

Abgeltungsteuer

Ab 2009 werden Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie Spekulationsgewinne einheitlich mit 25 Prozent Abgeltungsteuer besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer fällt für Erträge und Gewinne über dem Sparerpauschbetrag (801/1 602 Euro im Jahr für Alleinstehende/Ehepaare) an und wird von den Banken abgeführt.

Für Sparer mit einem hohen Steuersatz gewinnen ab 2009 Zinsprodukte wie Bundesschatzbrief und Banksparplan an Attraktivität: Für die Zinsen zahlen sie ab 2009 nicht mehr den persönlichen Steuersatz, sondern maximal 25 Prozent. Andere Vorsorgeprodukte wie etwa Sparpläne mit Aktienfonds werden hingegen steuerlich unattraktiver. Die Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, die nach 2008 angeschafft werden, sind steuerpflichtig - ganz gleich, wie lange die Papiere gehalten wurden. Noch sind die Gewinne steuerfrei, wenn die Papiere mindestens ein Jahr im Depot liegen.

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