Abfindung: Tipps

finanztest 06/2003

Abfindung

Abwicklungsvertrag. Eine betriebsbedingte Kündigung plus Abwicklungsvertrag ist besser als ein Aufhebungsvertrag. Denn so vermeiden Sie die Sperrfrist.

Kündigungsfrist. Gehen Sie nicht vorzeitig. Arbeitslosengeld gibt es erst nach Ablauf der regulären Kündigungsfrist.

Rechtsanwalt. Lassen Sie die Rechtslage von einem Anwalt prüfen. So können Sie besser mit dem Chef über die Höhe der Abfindung verhandeln. Spezialisten für Arbeits- und Sozialrecht finden Sie über den Deutschen Anwaltverein (Telefon: 0 180 5/18 18 05 oder online).

Krankenversicherung. Bekommen Sie kein Geld mehr vom Arbeitsamt, können Sie sich nur binnen drei Monaten selbst in einer gesetzlichen Kasse versichern.

Rentenversicherung. Informieren Sie sich über die Folgen für Ihre Rente bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Tel: 0  800/3 33 19 19 oder online).

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Tabelle: So verrechnen sich Arbeitnehmer

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