Mietnebenkosten: Was Mieter zahlen müssen und was nicht
01.04.2004
Mieter müssen Betriebskosten nur zahlen, wenn das im Mietvertrag steht. Möglich ist eine feste Pauschale oder die monatliche Vorauszahlung mit anschließender Abrechnung. Berechnen dürfen Vermieter nur die laufend anfallenden Kosten nach Paragraph 2 der neuen Betriebskostenverordnung vom 1. Januar 2004. Die Liste zeigt wesentliche (aber nicht alle) Kosten, die er abrechnen darf.
Infodokument downloaden
0,75 Euro
01.04.2004: Inhalt
Sie erhalten das Infodokument
als PDF-Datei (2 Seiten)
Wie möchten Sie bezahlen?
Wussten Sie schon?
- kauft alle Testprodukte anonym im Handel ein,
- nimmt Dienstleistungen verdeckt in Anspruch,
- lässt mit wissenschaftlichen Methoden in unabhängigen Instituten testen,
- ist vollständig anzeigenfrei,
- erhält nur rund 15 Prozent ihres Etats als öffentlichen Zuschuss.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen