Steuern + Recht

Aktuelles aus Steuern + Recht

Steuerklasse wechseln Meldung

Steuerklasse wechselnEin Riesen­plus beim Eltern­geld

23.05.2013 - Bislang konnten verheiratete Paare durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes ganz legal das Eltern­geld nach der Geburt erhöhen. Seit Anfang 2013 ist das nicht mehr so einfach. Wer das Eltern­geld optimieren will, muss jetzt schnell und schlau handeln. Die Mühe lohnt sich: Es winkt ein Plus beim Eltern­geld in Höhe von mehreren Tausend Euro.Zur Meldung

Schiffsfonds Meldung

Schiffs­fondsSchiffs­unglück rettet Anlegergeld

23.05.2013 - Die Havarie des erfolg­losen Fonds­schiffs Hansa Berlin erspart Anlegern Verluste. Das Schiff war gut versichert und nun gibt es Geld für die Anleger. Finanztest schildert den traurigen Fall mit gutem Ausgang.Zur Meldung

Gewusst wie Special

Gewusst wieMehr Zins steuerfrei

22.05.2013 - Haben Sie hohe Zinsen und andere Kapital­erträge, aber trotzdem ein geringes Gesamt­einkommen, weil zum Beispiel Ihre Rente gering ist? Dann können Sie sich von der Bank viel mehr steuerfrei auszahlen lassen, als der Sparerpausch­betrag von 801 Euro (Ehepaare: 1 602 Euro) erlaubt. Wenn Ihr gesamtes Einkommen so nied­rig ist, dass Sie keine Steuern zahlen müssen, können Sie beim Finanz­amt eine Nicht­ver­anlagungs-(NV-)Bescheinigung beantragen. Die Bank führt dann keine Abgeltung­steuer mehr ab....Zum Special

Vermögensanlagen Special

Vermögens­anlagenDie Anbieter informieren schlecht

21.05.2013 - Die Idee ist gut: Alle Anbieter von Beteiligungs­modellen, die in Wind­räder, Bürotürme und Ähnliches investieren, müssen jetzt auf wenigen Seiten alles Wesentliche für Anleger darstellen. Finanztest hat über­prüft, ob Anleger jetzt tatsäch­lich mehr Durch­blick bekommen. Das traurige Fazit der großen Auswertung: Die neuen Kurz­informationen verfehlen ihr Ziel.Zum Special

Dubiose Fonds Special

Dubiose FondsTüv Süd half den S & K-Finanzhaien

21.05.2013 - Die S & K-Immobilienfirma warb Anleger mit einer wert­losen Tüv-Bescheinigung für ihre dubiosen Fonds. Der Tüv ließ S & K gewähren. Nun sind die Gründer von S & K in Haft. Ihnen wirft die Staats­anwalt­schaft Betrug vor. Und die Anleger bangen um ihr Geld.Zum Special