27.09.2007

Hebammenbetreuung

Viele Frauen vermissen in einer durchorganisierten Arztpraxis die Zeit, um Fragen und Sorgen loswerden zu können, sowie das Gefühl, umsorgt, betreut und umfassend beraten zu sein. Sie haben den Wunsch, sich einer anderen Frau, die sich mit dem Kinderkriegen gut auskennt, anzuvertrauen. Sie erhoffen sich einen Kontakt, bei dem sie in ruhiger Atmosphäre alles besprechen können, was sie beschäftigt, ohne sich von wartenden Patientinnen gedrängt und vom Auftreten ihres Arztes oder ihrer Ärztin eingeschüchtert zu fühlen. Diese Möglichkeit bietet die Schwangerenvorsorge durch eine Hebamme. Im Kontakt mit der Hebamme ihrer Wahl bekommen die Frauen Verständnis, Ermutigung, Rat und Hilfe, ohne sich sofort Vorschlägen über medizinische Untersuchungen und Behandlungen gegenüberzusehen.

Ein Großteil der Frauen weiß offenbar nicht, dass sie die Wahl haben: Sie können sich während der gesamten Schwangerschaft – also nicht nur während der Geburt! – von einer Hebamme betreuen lassen. Sie können sich ausschließlich an Ärztin oder Arzt wenden. Und Sie können zwischen beiden Instanzen hin- und herwechseln.

Hebammen üben einen der ältesten Frauenberufe überhaupt aus. Jahrhundertelang taten sie das in freier Praxis und eigener Verantwortung. In dem Maße, in dem in Deutschland in den 1950er- und 1960er-Jahren die Entbindungen in ärztlich geleitete Kliniken verlagert wurden, änderte sich ihr Tätigkeitsfeld. Zwar musste und muss auch heute noch bei jeder Geburt eine Hebamme anwesend sein, aber die vorgeburtliche Betreuung lag weitgehend in den Händen von Ärztinnen und Ärzten. Das begann sich erst in den 1980er-Jahren wieder zu ändern. Seitdem wächst das Angebot von Hebammen, Frauen auch während der Schwangerschaft zu betreuen. Allerdings ist es noch längst nicht überall etabliert.

Hebammen praktizieren einzeln oder gemeinsam mit anderen. Manche haben Räume aus ihrem privaten Bereich ausgegliedert, andere haben sich zu regulären Praxen zusammengeschlossen, wieder andere kooperieren mit Ärztin oder Arzt in deren Räumen. In aller Regel führen sie eine Bestellpraxis, keine Wartepraxis, oder sie kommen zu den Frauen nach Hause.

In einer Hebammenpraxis sind der die Frau begleitende Partner und eventuelle Kinder durchaus willkommen, es sei denn, die Frau fühlt sich dadurch eingeschränkt, der Hebamme prekäre Themen „von Frau zu Frau“ anzuvertrauen.

Üblicherweise arbeiten Hebammen mit Ärztinnen und Ärzten zusammen, indem sie die Frau verweisen, zum Beispiel wenn eine Ultraschalluntersuchung gemacht werden soll oder wenn Auffälligkeiten abgeklärt werden sollen. Auch bei Komplikationen sind Hebammen verpflichtet, Ärztin oder Arzt hinzuzuziehen.

Im Idealfall bleibt die Kooperation zwischen Frau, Hebamme und Ärztin oder Arzt während der gesamten Zeit erhalten: während der Schwangerschaft, bei der Geburt, im Wochenbett und zur Stillzeit. Es ist daher empfehlenswert, wenn sich die Frau bereits beim ersten Kontakt mit der Hebamme erkundigt, mit welchen Ärzten sie zusammenarbeitet, ob sie Geburtsvorbereitungskurse anbietet, ob und wenn ja an welchen Orten sie Geburten betreut – in einer Klinik, einem Geburtshaus, einer Praxis oder zu Hause – und ob die Frau auch nach der Geburt auf die Hebamme zählen kann.

Bei der Suche nach Hebammen helfen die Landeshebammenverbände, Frauenberatungsstellen, Arztpraxen und das Internet, zum Beispiel unter www.hebammensuche.de.

Angebot und Kosten

Hebammen, die eine Schwangerenbetreuung anbieten, führen fast alle Routinemaßnahmen durch, die die Mutterschaftsrichtlinien vorsehen. Sie nehmen Blut für Laboruntersuchungen ab, testen Urin, bestimmen die Lage und Größe des Kindes, überwachen seine Herztöne sowohl per Hörrohr als auch mittels Kardiotokografie (Herzton-Wehen-Schreibung). Bei Bedarf untersuchen sie vaginal, und sie entnehmen Untersuchungsmaterial von der Scheidenwand. Einzig Ultraschall- und Spekulumuntersuchungen – letztere sind für den Abstrich notwendig, mit dem auf Chlamydien geprüft wird – sind Ärztin oder Arzt vorbehalten. Frauen, die diese Untersuchungen wünschen, suchen dafür eine ärztliche Praxis auf.

Hebammen orientieren sich mit ihren Untersuchungen an dem, was der Mutterpass vorgibt, sind aber nicht an seinen Inhalt gebunden – ausgenommen die Hebammen, die zur Berufsausübung in Thüringen angemeldet sind. Die Mutterschaftsrichtlinien, die der Mutterpass widerspiegelt, regeln nämlich allein die Leistungen, die Ärztin oder Arzt erbringen müssen, um mit den Krankenkassen abrechnen zu können, nicht jedoch die der Hebammen. Daher können die Hebammen ihr Angebot freier gestalten.

Die Begegnungen der schwangeren Frau und der Hebamme orientieren sich an der individuellen Situation und dem persönlichen Bedarf der Frau. Bei Beschwerden oder dem Wunsch nach zusätzlichem Rat kann die Frau jederzeit Kontakt zur Hebamme aufnehmen. So wird die Zahl der Untersuchungen ihren Bedingungen angepasst. Sie kann von denen, die der Mutterpass vorsieht, sowohl nach oben als auch nach unten abweichen. Die Berufsordnungen legen lediglich fest, welcher Abstand zwischen zwei Untersuchungen nicht überschritten werden soll.

Zuhören, nachfragen, informieren und beraten nehmen bei den Hebammen einen großen Raum ein. Sie sind für Überlegungen zum Thema vorgeburtliche Untersuchungen ebenso zuständig wie für praktische Hinweise in Sachen Ernährung und Sport, Sexualität und Partnerschaft.

Wenn Sie sich für eine Hebammenbetreuung entschieden haben, können Sie sofort die von Ihnen gewählte Frau aufsuchen. Eine Überweisung durch Ärztin oder Arzt ist nicht erforderlich. Ihre Versichertenkarte sollten Sie allerdings dabeihaben.

Für die Betreuung gesetzlich versicherter Frauen rechnet die Hebamme ihre Aufwendungen direkt mit der Krankenkasse ab. Der Frau entstehen keine Kosten. Für privat zu zahlende Leistungen legen Hebammen die Hebammenhilfe-Gebührenverordnung (HebGV) zugrunde, die derzeit in der Version vom 21. Juli 2004 gültig ist. Die Leistungen, die im Rahmen der Schwangerenvorsorge erbracht werden, erstatten die privaten Krankenkassen.

Hebammen führen alle Blutuntersuchungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft durch, die der Gesundheit von Mutter und Kind dienen sollen. In aller Regel werden auch sämtliche Laborkosten von den Krankenkassen bezahlt – auch die für Tests auf Krankheitserreger. Untersuchungen im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik werden auf Veranlassung der Hebamme bei Ärztin oder Arzt durchgeführt, wenn bei der Frau ein entsprechender Verdacht abgeklärt werden soll oder die Frau derartige Untersuchungen wünscht.

Für eine geplante Hausgeburt oder eine Geburt im Geburtshaus erheben Hebammen Bereitschaftspauschalen, die privat bezahlt werden müssen.

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