27.09.2007
Routine-Ultraschall als Einstieg
Routinemäßig wird vor allem bei den ersten beiden Ultraschalluntersuchungen auf erkennbare Abweichungen geachtet. Gibt es dabei eine Auffälligkeit, wird die Frau auf die Möglichkeit einer gezielten Suche nach Chromosomenstörungen hingewiesen.
Diese gezielte Suche nach anlagebedingten Störungen wurde einige Zeit vornehmlich Frauen, die älter sind als 35 Jahre, nahegelegt. Diese Altersgrenze beruht auf statistischen Beobachtungen. Sie zeigen, dass mit zunehmendem Alter der Frau die Wahrscheinlichkeit steigt, dass das Kind ein Down-Syndrom hat. In der Realität werden allerdings 75 bis 80 Prozent aller Kinder mit Down-Syndrom von Frauen geboren, die jünger sind als 35 Jahre. Was zunächst widersprüchlich erscheint, hat seine Ursache darin, dass die meisten Neugeborenen eine jüngere Mutter haben. Diese Zahlen nehmen viele Ärztinnen und Ärzte zum Anlass, die entsprechenden Untersuchungen auch Frauen unter 35 Jahren anzubieten.
Die folgenden Beispiele sollen verdeutlichen, wie schwierig es ist, allgemeine Zahlenangaben richtig einzuschätzen, um sie für die eigene Entscheidung zu verwenden. Eine 25-jährige Frau gehört zur Gruppe derjenigen, in der die meisten Kinder mit Down-Syndrom geboren werden. Ihr persönliches Risiko ist aber verschwindend gering, weil das Down-Syndrom letztlich doch relativ selten vorkommt und sich die wenigen Kinder mit dieser Chromosomenstörung auf eine sehr große Zahl von Frauen verteilen.
Bei einer 42-Jährigen ist es gerade umgekehrt. Sie gehört zu der Altersgruppe, in der die wenigsten Kinder mit Down-Syndrom geboren werden. Das liegt aber daran, dass nur relativ wenig Frauen diesen Alters Kinder bekommen. Ihr individuelles Risiko ist deutlich größer als das der jüngeren Frau.
Solche Überlegungen können wichtig werden, wenn man verschiedene, miteinander verbundene Risiken gegeneinander abwägt. So können Sie sich beispielsweise anhand dieser Zahlen informieren, was wahrscheinlicher ist: Dass Sie ein Kind mit Down-Syndrom bekommen? Oder dass Sie bei der Chorionzottenbiopsie oder der Fruchtwasserentnahme, die die Voraussetzung sind, um vor der Geburt ein Down-Syndrom feststellen zu können, das Kind verlieren?
Die Handlungsmöglichkeiten laufen bei einer schwerwiegenden anlagebedingten Störung letztlich auf die Frage zu: Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen? Damit Sie nicht plötzlich unvorbereitet vor einer solchen Frage stehen, sollten Sie sich noch vor der ersten Untersuchung, am besten schon vor Beginn der Schwangerschaft, darüber klar werden, wie Sie zu dem Leben mit einem von Beginn an nicht ganz gesunden oder behinderten Kind stehen. Denn Ihre Haltung dazu und die des Vaters des Kindes bilden die Grundlage für alle Entscheidungen, die im Zusammenhang mit vorgeburtlichen Untersuchungen auf Sie zukommen können.
Ultraschall, qualitätsgesichert
Seit 1979 gehören Ultraschalluntersuchungen in Deutschland in der Schwangerenbetreuung zur Routine. Mittlerweile ist gemäß den Mutterschaftsrichtlinien in jedem Schwangerschaftsdrittel eine solche Untersuchung vorgesehen. Die meisten Frauen werden allerdings sehr viel öfter „geschallt“.
Der Routineultraschall kann in jeder ärztlichen Praxis durchgeführt werden. Dabei kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass die Möglichkeit, Abweichungen vom „Normalen“ zu entdecken, bei modernen Ultraschallgeräten tendenziell besser sind als bei älteren Geräten.
Für eine qualitativ hochwertige Untersuchung ist es aber zusätzlich wünschenswert, dass sich die Ärztinnen und Ärzte für den Ultraschall im Rahmen von Schwangerschaft und Geburtshilfe besonders qualifizieren. Ein Konzept für eine solche Qualifikation bietet die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) an. Sie vergibt drei aufeinander aufbauende Qualifikationsstufen: DEGUM-I, -II und –III. Die Anforderungen der DEGUM-Stufe I sind den heutigen Möglichkeiten und Erfordernissen angepasst und gehen über das hinaus, was die derzeit gültigen Mutterschaftsrichtlinien enthalten. Das Zertifikat der DEGUM-Stufe I wird Ärztinnen und Ärzten verliehen, wenn sie die definierten Anforderungen an die Qualität ihrer Untersuchung und ihrer Geräte erfüllen. Das Zertifikat gilt für 6 Jahre und kann nach Vorlage entsprechender Dokumente verlängert werden. Namen und Adressen der so zertifizierten Ärztinnen und Ärzte werden auf den Internetseiten der DEGUM (www.degum.de) veröffentlicht.
Eine Qualifikation der DEGUM-Stufe I kann Frauen vor allem bei der Ultraschalluntersuchung im zweiten Schwangerschaftsdrittel zugute kommen, bei der gezielt nach vorgeburtlich angelegten Störungen gesucht wird. Bei Auffälligkeiten oder einem unklaren Befund sollten diese Frauen in speziellen Kliniken oder Praxen von Personen der DEGUM-Stufe II weiter untersucht werden. Personen mit DEGUM-Stufe III gibt es nur wenige; sie finden sich in besonderen Ultraschallzentren.
