27.09.2007
Recht auf Rat
Zwei Entscheidungssituationen sind auseinanderzuhalten: zum einen die, ob überhaupt vorgeburtliche Untersuchungen durchgeführt werden sollen oder nicht, zum anderen die, wie nach einem auffälligen Befund weiter vorgegangen werden soll. Der Konflikt, der daraus entstehen kann, wird dadurch erschwert, dass die Materie kompliziert und den meisten Menschen völlig fremd ist. Umso wichtiger ist es, sich in dieser Situation auf den Rat und die Informationen von kompetenten Personen stützen zu können.
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer hat in seinen „Richtlinien zur pränatalen Diagnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositionen“ von 2003 zusammengestellt, welche Informationen Ärztinnen und Ärzten schwangeren Frauen geben sollen, bevor sie gezielte vorgeburtliche Untersuchungen durchführen. Demnach können Sie erwarten, dass Sie in der 6. bis 14. Schwangerschaftswoche folgendes so ausführlich erläutert bekommen, dass Sie wirklich verstehen, worum es geht:
- Aus welchem Grund wird die Untersuchung gemacht?
- Was soll mit ihr herausgefunden werden?
- Welches Risiko birgt das Verfahren?
- Welche Störungen können damit erkannt werden und welche nicht?
- Wie verlässlich ist das Ergebnis der Untersuchung?
- Welcher Art ist die vermutete Störung und wie schwer wird sie das Kind wahrscheinlich beeinträchtigen?
- Was kann bei einem auffälligen Befund getan werden?
- Gibt es Möglichkeiten, etwas über den Zustand des Kindes zu erfahren, bei denen nicht in das Schwangerschaftsgeschehen eingegriffen werden muss?
Wenn das Gespräch mit Ärztin oder Arzt nicht so verläuft, dass Ihnen klar ist, was jetzt geschehen soll und was bei einem auffälligen Befund auf Sie zukommen kann, sollten Sie nachhaken. Sie haben ein Recht auf entsprechende Informationen. Eine eingehende Beratung hierzu können Sie auch von Ihrer Hebamme erhalten. Darüber hinaus sind auch Schwangerschaftsberatungsstellen geeignete Ansprechpartner.
Humangenetische Beratung
Eine gezielte Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit anlagebedingten Störungen bekommen Sie darüber hinaus bei Fachärztinnen und -ärzten für Humangenetik und solchen mit der Zusatzbezeichnung „Medizinische Genetik“. Sie sind sowohl in freier Praxis tätig als auch in selbstständigen Instituten und in solchen, die einer Universität angeschlossen sind. Eine Adressenliste finden Sie unter anderem im Internet unter www.gfhev.de. Diese Fachleute helfen Ihnen vor allem bei der Frage, ob eine bei Ihnen, Ihrem Partner oder in Ihrer beider Familien vorkommende Krankheit vererbt werden kann und welches Risiko Ihr ungeborenes Kind hat, davon betroffen zu sein. Eine solche Beratung steht allen Interessierten frei, sie wird aber nur selten genutzt.
