27.09.2007
Der Umgang mit dem Ergebnis
„Ich sehe da eine Auffälligkeit. Da stimmt etwas nicht.“ Solche Sätze von Ärztin oder Arzt verwirren und erschüttern wohl jede schwangere Frau und ihren Partner. Selbst diejenigen, die sich sicher waren, was nach einer solchen Mitteilung geschehen soll, brauchen Zeit, um sich zurechtzufinden.
Ein verlässliches Ergebnis über Chromosomenstörungen setzt eine Analyse voraus. Bis deren Ergebnis vorliegt, ist die Schwangerschaft oft schon so weit fortgeschritten, dass der Bauch für jedermann sichtbar ist und Sie die Bewegungen des Kindes spüren. So unvorstellbar es zunächst auch anmuten mag: Sie sollten sich in dieser Situation so viel Zeit nehmen, wie Sie brauchen, um gemeinsam mit Ihrem Partner zu einer Entscheidung zu finden, hinter der Sie beide wirklich stehen. Nehmen Sie Beratung von Außenstehenden in Anspruch. Wägen Sie das Für und Wider solange ab, bis Sie klar sehen, welches Ihr Weg ist.
Die Auseinandersetzung mit einem auffälligen Befund ist für viele Paare geprägt von fehlendem Wissen und großer Unsicherheit, von Angst und Verzweiflung. Diese Gefühle können ein Kopfkino in Gang setzen: Vorstellungen von dem, was sein könnte, tauchen auf, man sieht Bilder von einem Kind, die sich die Angst fantasiert. Da wird aus dem Begriff „anlagebedingte Störung“ automatisch die Vorstellung, das Kind sei „behindert“. Und ebenso automatisch verstehen viele Menschen darunter eine schwerwiegende, meist auch geistige Behinderung, und sie sehen sich in einem Leben, in dem das Heranwachsen dieses Kindes die Familie mit einer schweren Bürde belegt.
Nur Wenige haben sich schon einmal mit einem Menschen unterhalten, der „irgendwie anders“ ist, kaum jemand hat Stunden des Alltags mit „so jemandem“ verbracht. Da ist es kein Wunder, dass sich vage Vorstellungen und diffuse Ängste zu etwas vermengen, was letztlich das Gefühl „Das kann ich nicht“ hervorruft.
Ein realistischeres Bild können diejenigen zeichnen, die mit Menschen mit einer Beeinträchtigung, wie sie bei Ihrem Kind vermutet wird, leben: betroffene Eltern, Mitglieder einer Selbsthilfegruppe oder Personen, die solche Menschen betreuen. Manchmal sind auch Kinderärzte oder andere Fachleute, die mit behinderten Kindern arbeiten, hilfreich, um eine Vorstellung vom Leben mit einem Kind zu bekommen, das anders ist als andere.
Sie alle betonen, dass das Leben mit einem behinderten Kind ein ganz normales Leben ist. Wie in jeder Familie gibt es finanzielle Sorgen und Auseinandersetzungen mit Versicherungen und Behörden, einige Freunde gehen verloren, weil die Interessen nicht mehr auf derselben Ebene liegen. Manche Belastungen mögen sich mit dem Grad der Beeinträchtigung intensivieren. Doch auf der anderen Seite können neue, intensive Freundschaften stehen, bei manchen Paaren eine unerwartete Vertiefung der Partnerschaft. Es gibt Geschwisterkinder, die lernen mussten, zu verzichten, und dabei Selbstständigkeit gewonnen und Toleranz und Verantwortungsgefühl gegenüber vermeintlich Schwächeren gelernt haben.
Beim Abwägen des weiteren Vorgehens ist auch die Frage von Belang, wie schwerwiegend sich das Festgestellte auswirken wird. Hier lässt sich unterscheiden:
- Das Kind hat eine nachweisbare Chromosomenabweichung. Sein Leben wird davon jedoch nicht oder kaum beeinträchtigt sein. Beispiele dafür sind das Klinefelter- und Turner-Syndrom.
- Das Kind weist etwas auf, was man behandeln kann. Danach kann es zwar noch beeinträchtigt sein, ist aber im Prinzip gesund. Ein Beispiel dafür sind manche Herzfehler.
- Das Kind hat eine Störung, die man nicht behandeln kann, mit der es aber viele Jahre leben kann. Ein Beispiel dafür ist das Down-Syndrom.
- Die beim Kind festgestellten Störungen sind derart schwerwiegend, dass es nicht oder nur kurze Zeit lebensfähig sein wird. Ein Beispiel dafür ist die beidseitige Nierenagenesie, bei der die Nieren nicht angelegt sind.
Nach dem Testergebnis haben Sie verschiedene Handlungsmöglichkeiten.
- Sie können die Art der Geburt wählen, die das Kind am wenigsten belastet. Außerdem können Sie sich auf die Betreuungsarbeit einstellen, die auf Sie zukommt.
- Sie können einem Kind, das nicht lebensfähig sein wird, die vollen 9 Monate in Ihrem Körper gewähren – die einzige Zeit, die seine Existenz währen kann.
- Sie können ein Kind, dem nur eine kurze Lebenszeit beschieden ist, so früh wie möglich nach Hause holen, damit es in der Familie umsorgt werden kann.
- Die Möglichkeit, ein Kind sofort nach der Geburt zur Adoption freizugeben oder es in eine Pflegestelle zu überstellen, gibt es auch bei Kindern, die mit einer Beeinträchtigung geboren werden. Nähere Informationen hierzu geben die örtlichen Adoptionsvermittlungs- und Pflegekinderdienste.
- Sie können die Schwangerschaft abbrechen lassen.
Die Schwangerschaft fortsetzen
Irgendwann ist die Zeit der Fragen und Zweifel zu Ende. Erleichtert sind selbst diejenigen, die noch Trauer und Enttäuschung fühlen, weil Sie nicht das Kind bekommen werden, das Sie sich vorgestellt haben. Für die Zeit nach der Geburt des Kindes sollten sie sich in jedem Fall die Unterstützung aller Stellen holen, die dafür infrage kommen. Welche psychologischen, sozialen und finanziellen Hilfen der Familie und dem Kind zustehen, wissen unter anderem die Wohlfahrtsverbände der Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Behindertenverbände, Vereine und Projekte vor Ort oder die sozialpädagogischen Zentren der Kliniken.
Die Schwangerschaft beenden
Die Frage eines Schwangerschaftsabbruchs regelt in Deutschland § 218 des Strafgesetzbuchs. Danach ist ein Abbruch zwar gesetzeswidrig, bleibt aber unter gewissen Bedingungen straffrei. Bis zur 12. Woche nach der Befruchtung darf die Frau die Schwangerschaft abbrechen lassen, wenn sie sich vorher in einer anerkannten Beratungsstelle einer Konfliktberatung unterzogen hat. Diese Beratungsverpflichtung entfällt, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstanden ist.
Anders sind die Bedingungen nach der 12. Schwangerschaftswoche und damit nach vorgeburtlichen Untersuchungen. Eine Chromosomenstörung beim Kind rechtfertigt keinen Schwangerschaftsabbruch. Er darf aber durchgeführt werden, wenn Ärztin oder Arzt dafür eine „medizinische Indikation“ erkennen. Diese ist gegeben, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Frau aufgrund der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse in Gefahr bringen oder ihren körperlichen oder seelischen Gesundheitszustand schwerwiegend beeinträchtigen würde.
Bei einer medizinischen Indikation darf die Schwangerschaft zu jeder Zeit abgebrochen werden; theoretisch gibt es also keine zeitliche Befristung. Ein solcher „später“ Schwangerschaftsabbruch findet in einer Klinik statt. Dabei stehen der Frau die Hebamme und Ärztin oder Arzt zur Seite.
Anders als bei einem Abbruch bis zur 12. Woche kann zu dieser Zeit – meist ist es die 20. bis 22. Woche – die Schwangerschaft nicht mehr durch eine Absaugung oder Ausschabung abgebrochen werden. Es muss vielmehr mit Medikamenten eine Geburt eingeleitet werden. Da der Körper darauf aber noch nicht eingestellt ist, kann das viele Stunden, manchmal auch Tage dauern. Nach der Geburt des Kindes und der Plazenta wird häufig noch eine Ausschabung gemacht, um sicherzugehen, dass in der Gebärmutter kein Gewebe zurückgeblieben ist.
Ein später Schwangerschaftsabbruch ist aber noch mit einer besonderen Problematik verbunden: Das Kind kann unter Umständen lebend geboren werden. Manche Kliniken besprechen darum vorher mit den Eltern, was in einem solchen Fall geschehen soll: Ob sie das Kind bei sich haben wollen oder ob es bei der Hebamme bleibt. Um allen Beteiligten bei einer willentlich beendeten Schwangerschaft die Geburt eines lebenden Kindes zu ersparen, wählen manche Kliniken einen anderen Weg. Sie sorgen vor der Geburtseinleitung durch gezielte Injektionen dafür, dass das Kind tot geboren wird. Manche Kliniken tun das vor jedem späten Abbruch, andere nur bei Abbrüchen nach der 24. Schwangerschaftswoche.
In den meisten Kliniken wird den Eltern angeboten, von ihrem totgeborenen Kind Abschied zu nehmen. Viele Paare, die diesen Weg gegangen sind, berichten später, wie wichtig es für sie war, ihr Kind kennen zu lernen, ihm einen Namen zu geben und sich von ihm zu verabschieden. In aller Regel bitten die Mediziner die Eltern um die Erlaubnis, das Kind nachträglich zu untersuchen, damit sie Genaueres über die zugrunde liegende Störung erfahren. Dieses Wissen kann dem Paar gegebenenfalls bei einer zukünftigen Schwangerschaft von Nutzen sein.
Was abschließend mit dem toten Kind geschehen soll, liegt in der Hand der Eltern. Eine Einäscherung durch die Klinik ist ebenso denkbar wie eine Bestattung auf dem Friedhof oder andere Formen einer Gedenkstätte. Die rechtlichen Vorschriften sind dafür zwar nicht immer gegeben, und die jeweiligen Bundesländer und Gemeinden handhaben das auch unterschiedlich. Dennoch können verwaiste Eltern im direkten Gespräch mit den Verantwortlichen und unter Mithilfe der Klinik und/oder entsprechender Hilfsdienste manches nach ihren Wünschen regeln.
