27.09.2007

Weg zur Entscheidung

Vielleicht machen Sie sich in einer stillen Stunde einmal Gedanken zu den folgenden Fragen, legen diese auch Ihrem Partner vor und tauschen sich dann miteinander über die gewonnenen Erkenntnisse aus. Wenn die Folge eines auffälligen Testergebnisses auch nicht immer eine „Behinderung“ sein muss, so soll doch im Folgenden dieser Begriff stellvertretend verwendet werden.

  • Was verbinde ich mit dem Begriff „Behinderung“?
  • Welche Vorstellung habe ich vom Leben mit einem behinderten Kind?
  • Wovor fürchte ich mich? Vor der Andersartigkeit dieses Menschen? Vor dem Aufwand an Pflege und Betreuung? Vor den Einschränkungen für mein Leben? Vor der gesellschaftlichen Außenseiterrolle, in die ich gedrängt werden könnte?
  • Was glaube ich, wie mein Partner mit dieser unerwarteten Situation zurechtkommen wird? Wird er mir beistehen? Mit Worten, oder auch tatkräftig? Wird es seinen Plan vom Leben durchkreuzen? Wird er dem standhalten können? Kann ich das Kind auch als Alleinerziehende großziehen?
  • Was kann ein solches Kind an Positivem in die Familie tragen?

Für einen Teil der Paare steht nach diesen Überlegungen zweifelsfrei fest: Ein Schwangerschaftsabbruch kommt nicht infrage. Sie heißen jedes Kind willkommen. Sie werden keine Untersuchung auf anlagebedingte Störungen durchführen lassen, aus der nichts folgen kann, was die Lebensbedingungen des Kindes noch vor der Geburt verbessert.

Diese Einstellung müssen Sie dem Gynäkologen oder der Frauenärztin dann unmissverständlich klarmachen. Es kann sein, dass diese sich aus haftungsrechtlichen Gründen bestätigen lassen, dass Sie auf derartige Untersuchungen verzichten.

Für andere Paare ist der Gedanke an ein Leben mit einem vorhersehbar beeinträchtigten Kind so unvorstellbar, dass sie die angebotenen Untersuchungen dankbar wahrnehmen. Sie sind sich sicher, dass sie bei einem auffälligen Ergebnis die Schwangerschaft abbrechen lassen würden.

Der größte Teil der Paare wird aber wohl kaum eine so eindeutige Haltung einnehmen. Doch auch, wenn Sie zu vorgeburtlichen Untersuchungen nicht laut und vernehmlich „Ja“ oder „Nein“ sagen, treffen Sie eine Wahl. Wer nicht ausdrücklich widerspricht, stimmt stillschweigend zu, denn spätestens im zweiten Schwangerschaftsdrittel wird im Rahmen der routinemäßigen Ultraschalluntersuchung auch nach angelegten Störungen gesucht. Und wenn das Ergebnis nicht wie erhofft ausfällt, müssen Sie sich mit den Folgen auseinandersetzen.

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