15.12.2010

Blutgruppenunverträglichkeit
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Blutgruppenunverträglichkeit

Zu den ganz eigenen Merkmalen eines Menschen gehören auch die Blutgruppe samt den Rhesusfaktoren. Da Frau und Kind verschiedene Bluteigenschaften haben können, sind die Blutkreisläufe der beiden in aller Regel strikt voneinander getrennt. Kommt das Blut der Frau aber dennoch aus irgendeinem Grund mit dem des Kindes in Kontakt und sind beide Blutsorten nicht miteinander verträglich, drohen den Kindern aus späteren Schwangerschaften noch vor der Geburt lebensgefährliche Komplikationen.

Die Merkmale, nach denen die Blutgruppen eingeteilt werden, befinden sich auf den roten Blutkörperchen. Dort wirken sie wie ein Erkennungszeichen: Kommt Blut, dessen rote Blutkörperchen ein bestimmtes Merkmal nicht haben – die hierfür also „negativ“ sind –, mit Blutkörperchen in Kontakt, die dieses Merkmal haben – hierfür also „positiv“ sind –, bildet das Abwehrsystem der Person ohne dieses Merkmal Antikörper. Diese zerstören die fremden Blutkörperchen, die das Merkmal tragen.

Zwar gibt es mehrere Blutgruppeneigenschaften, gegen die das Abwehrsystem der Frau Antikörper bilden kann, doch in der Schwangerschaft ist vor allem eine Unverträglichkeitsreaktion zwischen den Rhesusfaktoren von Bedeutung. Der Wichtigste von ihnen wird mit dem Buchstaben „D“ gekennzeichnet. Menschen, deren rote Blutkörperchen den Faktor „D“ tragen, gelten als rhesus-positiv (Rh+); die, bei denen er fehlt, sind rhesus-negativ (rh-). Das Abwehrsystem von Personen mit rhesus-negativem Blut bildet Antikörper, wenn es auf rhesus-positives Blut trifft.

Eine Unverträglichkeitsreaktion zwischen dem Blut von Frau und Kind kann nur eintreten, wenn das Blut der Frau rhesus-negativ ist und das des Kindes rhesus-positiv. Dann genügt bereits weniger als ein Tropfen Blut vom Kind, um das Abwehrsystem der Frau zur Bildung von Antikörpern anzuregen.

In folgenden Situationen kann das Blut der Frau mit dem des Kindes in Berührung kommen: bei einem Schwangerschaftsabbruch, einer Fehlgeburt, einem Eingriff wie zum Beispiel einer Fruchtwasserentnahme oder Chorionzottenbiopsie und bei der Geburt.

Folgen einer Rhesus-Unverträglichkeit für das Kind

Das Kind, gegen dessen Blutmerkmale die Frau Antikörper gebildet hat, kommt in aller Regel davon unbeeinflusst zur Welt. Das liegt daran, dass die von der Frau zunächst gebildeten IgM-Antikörper die Plazenta nicht passieren können. Sie dringen also nicht bis zum Kind vor. Erst die später gebildeten IgG-Antikörper können durch die Plazenta zum Kind gelangen. Diese Antikörper sind allerdings erst nach etwa 6 Monaten in nennenswerter Menge im Blut vorhanden. Bis es soweit ist, ist das Kind aber bereits geboren. Probleme bereiten die Antikörper vor allem, wenn bei einer neuerlichen Schwangerschaft das Kind ebenfalls das Blutmerkmal rhesus-positiv aufweist. Dann sind die mütterlichen Anti-D-Antikörper bereits vorhanden und können sofort durch die Plazenta hindurch das Kind erreichen und seine roten Blutkörperchen zerstören.

Die Auswirkungen beim Kind hängen von der Menge an Anti-D-Antikörpern ab, die im Blut der Frau kreist. Ist sie gering, entwickelt das Kind vielleicht nur eine leichte Blutarmut. So verläuft etwa ein Viertel bis ein Drittel der Rhesus-Unverträglichkeitsreaktionen.

Bei einer ausgeprägteren Reaktion können sich Leber und Milz des Kindes vergrößern und es kann eine schwere Gelbsucht bekommen. Diese kann auch sein Gehirn gefährden, wenn es von den Abbauprodukten der zerstörten roten Blutkörperchen überschwemmt wird. Schwerste Schäden trägt ein Viertel der Kinder mit Unverträglichkeitsreaktionen davon. Es tritt Blutflüssigkeit aus den Gefäßen aus, die die Körpergewebe überschwemmt (generalisierter Hydrops). Viele Kinder überleben diese Schädigungen nicht.

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