27.09.2007

Auswahl der Verfahren

Für diesen Ratgeber hat die Stiftung Warentest ein Institut beauftragt, das folgendes einer wissenschaftlichen Begutachtung unterzog:

  • Verfahren, die in den derzeit gültigen „Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung“, kurz „Mutterschaftsrichtlinien“ genannt, aufgeführt sind, und die bei allen schwangeren Frauen, die sich in ärztliche Betreuung begeben, routinemäßig durchgeführt werden.
  • Verfahren, die in den Mutterschaftsrichtlinien für Frauen genannt sind, die älter sind als 35 Jahre, wenn sie ihr erstes Kind bekommen.
  • Verfahren, die im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung als Wahl­leistungen beziehungsweise individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten werden und auf Wunsch der schwangeren Frau durchgeführt werden. Sie wurden dem Gebührenverzeichnis für Individuelle Gesundheitsleistungen (MEGO, 2004) entnommen. Darüber hinaus wurde in einer orientierenden Internetrecherche ermittelt, welche IGeL-Angebote niedergelassene Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise gynäkologische Fachpraxen den Frauen machen.
  • Verfahren, die sich diesen Kategorien nicht zuordnen lassen: zum Beispiel ein Selbstdiagnoseverfahren.

Einige der in den Mutterschaftsrichtlinien aufgeführten Verfahren wurden von der Begutachtung ausgeschlossen: Die, mit denen auffällige Befunde bei den Suchtests abgeklärt werden sollen, die zur Betreuung sogenannter Hochrisikoschwangerschaften gedacht sind, die im Zusammenhang mit der bevorstehenden oder erfolgten Geburt stehen und mit denen der Geburtsverlauf selbst überwacht werden soll.

Anschließend wurde anhand der ermittelten Verfahren eine Liste von Krankheiten und Krankheitsdispositionen erstellt, die bei der Frau und ihrem ungeborenen Kind mit den ausgewählten Verfahren festgestellt werden können.

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