Sie sind hier: Startseite > Presse > Pressemitteilungen

Reiserücktrittsversicherung: Policen sind oft sinnvoll

15.12.2009

Ob Schweinegrippe in Mexiko oder Terroranschlag auf Mallorca: Wer aus einem dieser Gründe seine Reise absagt, bleibt auf den Stornogebühren sitzen – trotz Reiserücktrittsversicherung. Die Versicherer akzeptieren weder die Angst vor einer Epidemie noch vor Terror. Dennoch macht solch eine Versicherung häufig Sinn, meint Finanztest in seiner aktuellen Ausgabe.

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt grundsätzlich, wenn der Versicherungsnehmer selbst unerwartet krank wird oder einen Unfall hat – oder aber dessen Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder. Sie empfiehlt sich für Urlauber, die teuer verreisen und mit Kindern unterwegs sind. Wer einige Tage vor Reisebeginn absagt, muss andernfalls schnell bis zu 80 Prozent Stornogebühren zahlen. So kommt die Versicherung für den Schaden auf – häufig auch, wenn der Urlauber seine Reise verspätet antritt.

Die Stiftung Warentest hat 59 Einzelreisetarife und Jahresverträge geprüft, die eine Person oder gleich die ganze Familie versichern. Ein „sehr gut“ konnten die Tester nicht vergeben, es ist aber auch keiner der Tarife völlig durchgefallen. Ein „guter“ Tarif ohne Selbstbehalt für eine Reise im Wert von 1.500 Euro kostet zwischen 50 und 64 Euro.

Anstatt eine einzelne Reise zu versichern, lässt sich auch ein Jahresvertrag abschließen. Eine Familie, die regelmäßig ins gleiche Ferienhaus fährt, ist damit gut beraten. Für spontan Reisende mit unterschiedlich teuren Urlaubszielen sind Jahresverträge dagegen weniger geeignet.

Der ausführliche Test von Reiserücktrittsversicherungen findet sich in der aktuellen Ausgabe von Finanztest oder unter www.test.de/reiseruecktrittsversicherung.

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: