Krankengeld für Künstler und Journalisten: Verluste bei Krankheit mildern

15.11.2011

Selbstständige Künstler und Publizisten können finanzielle Verluste bei Krankheit mildern, wenn sie den Wahltarif der richtigen Krankenkasse wählen. Dann erhalten sie bei den meisten ab dem 15. Krankheitstag Geld. Als Mitglied der Künstlersozialkasse erhalten sie ansonsten erst ab der 7. Krankheitswoche Krankengeld in Höhe von 70 Prozent ihres Arbeitseinkommens. Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer Dezember-Ausgabe die Krankengeld-Wahltarife für selbstständige Künstler und Publizisten der 40 größten geöffneten Kassen untersucht.

Allen Künst­lern und Publizisten, die über die Künst­lersozialkasse gesetzlich kranken­versichert sind, stehen spezielle Wahl­tarife der gesetzlichen Kassen offen. Die Tarife unterscheiden sich jedoch sehr in Preis und Leistung. Der Modell­kunde von Finanztest mit 2.000 Euro Monats­einkommen muss zum Beispiel für ein Krankengeld von knapp 47 Euro pro Tag zwischen 8 und 50 Euro Monatbeitrag zahlen. Mit 8 Euro monatlichem Beitrag besonders günstig ist die Barmer GEK. Sie zahlt dafür ein tägliches Krankengeld von 47 Euro von der dritten Krank­heits­woche bis zum Beginn des gesetzlichen Krankengeldes. Güns­tige Tarife bieten auch die Deutsche BKK und mhplus BKK.

Um einen güns­tigen Wahl­tarif abzu­schließen, kann es sich lohnen, die Kasse zu wechseln. Denn Versicherte können immer nur den Wahl­tarif ihrer Kasse nutzen. Sie binden sich allerdings drei Jahre an den Tarif und die Kasse. Daher ist es wichtig, vor der Entscheidung auch die Extra­leistungen zu prüfen, in denen sich die Kassen unterscheiden. Möglich ist das mithilfe des Produktfinders Krankenkassen der Stiftung Warentest im Internet: www.test.de/krankenkassen.

Der ausführ­liche Test Krankengeld für Künstler und Publizisten ist in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de veröffent­licht.

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