Mieter können einige Nebenkosten, die sie mit der Miete zahlen, beim Fiskus abrechnen. Und sie dürfen auch den Zeitpunkt bestimmen, zu dem das geschieht. Finanztest erklärt die Details.
Kosten für die Steuererklärung
Nebenkosten in der Miete, die beim Finanzamt zählen, sind vor allem Ausgaben für Hausmeister, Schornsteinfeger, Hausreinigung, Aufzugs-, Heizungswartung, Pflege der Außenanlagen und Schneeräumung. Mieter geben diese Posten im Mantelbogen zur Steuererklärung 2012 in den Zeilen 72 bis 76 an.
Zwei Wege für die Abrechnung
Die Nebenkosten sind meist im Voraus fällig. Erst in der Abrechnung vom Verwalter oder Vermieter stehen später die genauen Werte. Diese sind meist so aufgeschlüsselt, dass jeder den Betrag ablesen kann, den er zum Beispiel für die Wartung des Aufzugs geltend machen kann. Die Nebenkostenabrechnung für 2012 ist zum Zeitpunkt der Steuererklärung für 2012 allerdings meist noch nicht da, deshalb gibt es zwei Möglichkeiten:
- Vorauszahlungen. Mieter können die Vorauszahlungen, die sie vergangenes Jahr geleistet haben, in der Steuererklärung für 2012 abrechnen. Die steuerlich relevanten Beträge rechnen sie anhand der letzten Abrechnung vom Vermieter oder Verwalter aus.
- Aufschub. Wer will, kann seine Nebenkosten aber auch erst geltend machen, wenn die Abrechnung vom Vermieter oder Verwalter für 2012 da ist. Kommt sie für die aktuelle Steuererklärung zu spät, werden die Nebenkosten für 2012 einfach in der Steuererklärung 2013 angegeben.
Ein Beispiel
Ein Mieter rechnet 20 Euro für die Hausreinigung sowie 100 Euro für den Hauswart, die Pflege der Außenanlagen und Schneeräumung ab (Zeile 74). 50 Euro gibt er für die Aufzugs- und Heizungswartung sowie 30 Euro für den Schornsteinfeger an (Zeile 76). Seine Steuerermäßigung im Steuerbescheid beträgt 40 Euro (20 Prozent von 200 Euro).
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (1)
weitere Kommentare anzeigen