Fernsehempfang in der Wohnung: Streit ums ­Fernsehen

Fernsehempfang in der Wohnung Meldung

finanztest 08/2005

Eine Satellitenschüssel soll her und der Streit ist da: Wenn Mieter eine Satellitenschüssel aufstellen wollen, verweigern viele Vermieter ihre Zustimmung. Doch nicht immer können sie eine Installation ablehnen. Fehlt im Haus etwa ein Kabelanschluss und Radio- und Fernsehempfang sind gestört, hat der Mieter ein Recht darauf, die Schüssel aufzustellen. Anders siehts aus, wenn Kabel vorhanden oder digitales Fernsehen über Antenne möglich ist. Dann darf der Vermieter die Schüssel meist verweigern.

Finanztest informiert über die Rechtsprechung zu Fernsehempfang über Kabel, Schüssel und DVB-T.

Fernsehempfang in der Wohnung

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice