EU-Verordnung: Strengere Vorschriften zum Standbyverbrauch
Brüssel zeigt Energieverschwendern die rote Karte. Mit der Verordnung 1275/2008 begrenzt die Europäische Union den Stromverbrauch elektrischer Geräte im Haushalt: Ab 2010 sind im „Aus“ und im Standby zunächst noch bis zu 2 Watt erlaubt, ab dem Jahr 2014 nur noch maximal 1 Watt. Betroffen sind alle Geräte der Unterhaltungselektronik, aber auch die sogenannte „Weiße Ware“, also Kühlschränke, Waschmaschinen und Computer sowie deren Zubehör. Für die Industrie bedeutet das jetzt viel Arbeit, wie zum Beispiel unser aktueller Test von DVD-Rekordern zeigt. So weist die Tabelle dieses Tests nur für drei der zwölf geprüften Modelle einen Standbyverbrauch von 2 Watt auf. Sie dürften allerdings auch noch nach dem Jahr 2010 verkauft werden und gelten erst ab 2014 als Energieverschwender.
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