Digitales Antennenfernsehen: Keine neuen Verträge

Digitales Antennenfernsehen Meldung

test 12/2002

Vermieter dürfen die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-­T) nicht zum Anlass nehmen, Mieter mit nicht notwendigen und zugleich kostenträchtigen Maßnahmen zu belasten. Ab 2003 soll DVB-T bundesweit eingeführt werden. Für den Empfang des in Berlin bereits gestarteten digitalen Antennenfernsehens reicht die vorhandene Hausantenne aus. Es ist nicht notwendig, Antennenanlagen abzubauen oder Mietern Verträge mit Kabelnetzbetreibern aufzudrängen. Gerade das versuchen aber einige Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften derzeit in Berlin – warnt der Berliner Mieterverein. Mieter sollten auf keinen Fall ohne vorherige Beratung Vertragsabschlüssen oder Vertragsänderungen zustimmen. Dazu berät der Berliner Mieterverein in der Wilhelmstr. 74, 10117 Berlin oder unter www.berliner-mieterverein.de. Ein Problem gibt es allerdings bei Kabelanschlüssen, bei denen die Anlage die Programme via Antenne terrestrisch und per Satellit empfängt und auf einer anderen Frequenz per Kabel in die Haushalte weiterleitet. Hier – und nur hier – entstehen Umrüstungskosten an der Kabelkopfstelle der Anlage. Der Vermieter darf diese Kosten auf die Miete umlegen, da die Umstellung auf DVB-T beschlossen ist und er daher keine andere Wahl hat als umzurüsten. Weitere Informationen: DVB-T

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