CD-Brennen: Urheberabgabe
CD-Brenner und CD-Rohlinge werden nun auch mit einer Urheberabgabe belastet. Bei Audiorekordern und bespielbaren Tonträgern ist diese Vergütung an die Musiker- und Komponistenvertretung Gema schon lange üblich. Für jeden verkauften CD-Brenner müssen die Gerätehersteller jetzt 17 Mark, für jede Disc 12 Pfennig pro Spielstunde an die Gema abführen.
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