BGH-Urteil: Mit Kabel

test 09/2005

Auch wenn ein Mieter schon terres­tri­sches Digitalfernsehen (DVB-T) empfängt, muss er Einbauarbeiten für einen Anschluss ans Breitbandkabelnetz dulden. Das entschied der Bundesgerichtshof (AZ. VIII ZR 253/04).

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