Avanio Internetzugang: Tipps
23.01.2007
- Kontrolle. Prüfen Sie Ihre Telefonrechnungen ab September 2005. Gefährdet sind Sie, wenn Sie im Sommer 2005 den Smartsurfer von Web.de oder einen anderen Least-Cost-Router eingesetzt haben. Avanio führt Sie als Mitglied, wenn in der Telefonrechnung unter „Verbindungen über callando Telecom GmbH“ oder „Verbindungen über 01075 Telecom GmbH“ der Posten „avanio Internetzugang“ für 4,50 Euro auftaucht.
- Anfechtung. Schreiben Sie sofort per Einschreiben mit Rückschein an avanio.net, Funsurf24 GmbH, Postfach 50 01 61, 01031 Dresden und teilen Sie mit, dass Sie jetzt erst die avanio-Gebühren in den Telefonrechnungen ab September 2005 entdeckt haben. Stellen Sie klar, dass Sie niemals eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei avanio eingehen wollten und die Verbindung, die das Unternehmen als Vertragsschluss wertet, vermutlich über den Smartsurfer oder einen anderen Least-Cost-Router zustande gekommen ist. Erklären Sie die Anfechtung dieser von Avanio als Abschluss einer Mitgliedschaft gewerteten Einwahl. Sie ist dann wegen Irrtums von Anfang an nichtig. Fordern Sie die für diese Mitgliedschaft bereits gezahlten Gebühren zurück. Kündigen Sie rechtliche Schritte an, wenn die bislang gezahlten Avanio-Gebühren nicht spätestens der übernächsten Telefonrechnung gutgeschrieben oder auf Ihr Konto überwiesen sind. Teilen Sie mit, dass Sie die aktuelle, noch nicht bezahlte Telefonrechnung um die avanio-Gebühr kürzen werden. Schicken Sie das Schreiben vorab per E-Mail an support@avanio.net oder per Fax an 0 180 5 /50 31 50 (14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz).
- Einwendungen. Schreiben Sie wegen der aktuellen Telefonrechnung an die Telekom-Niederlassung, die für Sie zuständig ist. Sie ist im Kopf der Rechnung angegeben. Weisen Sie daraufhin, dass Sie gegenüber dem Anbieter Avanio Einwendungen geltend gemacht haben und fordern Sie die Telekom dazu auf, die Rechnung um die Gebühren für den avanio-Internetzugang zu kürzen.
- Gegenforderungen. Rechnen Sie mit Gegenforderungen. Nach der Anfechtung Ihrer Erklärung schulden Sie Ersatz des so genannten Vertrauensschadens. Avanio kann von Ihnen Ersatz der Aufwendungen verlangen, die das Unternehmen im Vertrauen auf die Gültigkeit Ihrer Erklärung gemacht hat. Ob und welcher Schaden insoweit entstanden ist, muss allerdings Avanio darlegen und im Zweifel auch beweisen.
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