20.09.2011
Tabletten teilen
Manchmal sollen Tabletten geteilt werden. Versuchen Sie jedoch, eine Tablette durchzuschneiden, bricht sie meist in ungleiche Stücke. Dann ist nicht mehr davon auszugehen, dass die richtige Dosis des Arzneistoffs eingenommen wird. So kann es zu riskanten Unter- oder Überdosierungen kommen. Besorgen Sie sich darum besser in der Apotheke einen speziellen Tablettenteiler, mit dem Sie Tabletten sauber halbieren können. Im Übrigen ist der Rat, Tabletten zu teilen, nur in ganz seltenen Fällen sinnvoll und notwendig. Üblicherweise gibt es die jeweils erforderlichen Dosierungen als "fertiges" Arzneimittel.
Allerdings ist Tabletten nicht unbedingt anzusehen, ob sie unbedenklich geteilt werden dürfen. Einkerbungen sind dafür kein sicheres Zeichen. Sie können auch als Verzierung oder Unterscheidungsmerkmal dienen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Tablette teilen dürfen, fragen Sie in der Apotheke nach.
Eine Reihe von Tabletten darf grundsätzlich nicht geteilt werden. Filmtabletten beispielsweise haben einen Überzug, der den Wirkstoff vor Licht, Luft und Feuchtigkeit schützen soll. Bei Tabletten, deren Wirkstoff erst im Dünndarm aufgenommen werden soll, soll der Überzug verhindern, dass sie schon im Magen verdaut werden. Filmüberzüge können auch dafür sorgen, dass der Wirkstoff verzögert (retardiert) freigesetzt wird. Ein anderes Beispiel sind Manteltabletten. Sie setzen Wirkstoffe aus der äußeren Schicht rasch, aus dem inneren Kern dagegen nur langsam frei. Wenn Sie solche Produkte teilen, zerstören Sie die Schutzschicht oder den Tablettenaufbau. Dann kann die Wirkung der Substanz beeinträchtigt oder gar aufgehoben werden. Auf diese Weise können unabsehbare unerwünschte Wirkungen auftreten oder die Behandlung schlägt völlig fehl.
Bei Kapseln ist der Wirkstoff von einer Gelatinehülle umschlossen, Dragees sind häufig mit einer Zuckerschicht überzogen. Auch solche Umhüllungen dürfen Sie nicht zerschneiden oder aufbrechen.
