15.05.2012
Schmerzen

Wann zum Arzt?

Nur Schmerzen, deren Ursache sich relativ sicher ausmachen lässt, können bis zu drei Tage lang selbst behandelt werden. Verstärken sie sich während dieser Zeit, dauern sie länger an oder kehren sie häufig wieder, sodass Sie öfter als zehn Tage im Monat Schmerzmittel einnehmen, oder kommen andere Beschwerden hinzu, sollte in jedem Fall ein Arzt zurate gezogen werden.

Auch die Behandlung heftiger oder anhaltender Schmerzen sollte immer mit einem Arzt besprochen werden.

Starke Schmerzen, die zum ersten Mal auftreten und deren Herkunft unerklärlich ist, bedürfen unbedingt einer ärztlichen Diagnose – auch wenn es sich dabei um Kopfschmerzen handelt.

Zahnschmerzen sind immer ein Grund, sofort einen Termin beim Zahnarzt zu vereinbaren. Zahnfleischerkrankungen müssen ebenfalls zahnärztlich behandelt werden. Bei jeder Art von Zahnschmerzen ist das Einnehmen von Schmerzmitteln nur zur Überbrückung akzeptabel, bis die Ursache der Schmerzen beseitigt ist.

Sind Menstruationsschmerzen so schmerzhaft, dass sie das Alltagsleben beeinträchtigen, oder verstärken sie sich mit der Zeit, sollte der Frauenarzt aufgesucht werden.

Nichtverschreibungspflichtige Schmerzmittel wie die, die im Folgenden besprochen werden, dürfen vom Arzt zulasten der gesetzlichen Krankenkasse nicht verordnet werden – mit einer Ausnahme: Azetylsalizylsäure und Parazetamol können weiterhin verordnet werden, um in der Kombination mit Opioiden schwere und schwerste Schmerzen zu behandeln. Näheres hierzu finden Sie in der "Ausnahmeliste".

Bei Kindern

Kinder, bei denen Schmerzen mit Fieber einhergehen, sollten umgehend einem Arzt vorgestellt werden.

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