15.05.2012

Verordnungsfähige Magnesium- und Kalium-Präparate

Bei einer angeborenen Krankheit, die dazu führt, dass der Organismus ständig Magnesium verliert, dürfen Magnesiumpräparate zum Einnehmen weiterhin zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Diese Krankheit ist jedoch sehr selten.

Magnesiumpräparate zum Spritzen dürfen verordnet werden, wenn ein nachgewiesener Magnesiummangel durch Magnesium-Präparate zum Einnehmen nicht ausgeglichen werden konnte oder ein erhöhtes Risiko für einen Schwangerschaftshochdruck mit Krampfbereitschaft besteht.

Kaliumsalze dürfen nur als Einzelmittel auf Kassenrezept verordnet werden, wenn nachgewiesenermaßen ein Mangel an Kalium vorliegt. Näheres hierzu lesen Sie in der "Ausnahmeliste".

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