15.05.2012
Allergische Hauterkrankungen

Wann zum Arzt?

Bevor Sie ein Ekzem medikamentös behandeln, sollten Sie wissen, worauf es zurückgeht. Haben Sie Zweifel an der Ursache oder ist das Ekzem nach zwei bis drei Tagen der Selbstbehandlung immer noch vorhanden, sollten Sie einen Arzt aufsuchen.

Unter folgenden Bedingungen sollten Sie sofort zum Arzt:

  • Das Ekzem umfasst große Hautflächen.
  • Es betrifft die Haut am Auge.
  • Die Haut hat sich stark entzündet, es zeigen sich schmieriggelbliche Beläge.
  • Sie haben den Verdacht, dass es sich um eine Neurodermitis handeln könnte.
  • Das Ekzem könnte durch Ihren Beruf ausgelöst worden sein. Dann sollte der Hautarzt einen Bericht an die gesetzliche Unfallversicherung schreiben (Hautarztbericht), damit Sie Ihre Ansprüche dort geltend machen können.

Bei schwerwiegendem und anhaltendem Juckreiz sowie zur Behandlung schwerer, immer wiederkehrender Nesselsucht kann der Arzt rezeptfreie Antihistaminika zum Einnehmen auch zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Näheres hierzu finden Sie in der "Ausnahmeliste".

Bei Kindern

Wenn bei einem Kind Juckreiz und/oder ein Ekzem auftreten, sollten Sie es immer einem Arzt vorstellen.

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