Wann zum Arzt?
Wenn eine Allergie erstmalig auftritt und Sie nicht sicher sind, worauf sie beruht, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Allergien sind oft schwierig zu diagnostizieren. Wenn der Hausarzt die Allergie nicht eindeutig erkennt, sollte er eine Überweisung zum Allergologen erwägen.
Treten die Beschwerden wiederholt auf und kennen Sie den Grund (z. B. bei Heuschnupfen), können Sie sie auch selbst behandeln. Bessern sich die Symptome jedoch nicht innerhalb von zwei bis drei Tagen oder – dies gilt besonders für Kinder – werden sie im Laufe des Tages immer stärker, sollte ein Arzt prüfen, ob andere Medikamente oder Therapieverfahren sinnvoller sind.
Rezeptfrei erhältliche Antihistaminika zum Einnehmen dürfen weiterhin zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, wenn sie Bestandteil von Notfallsets zur Behandlung von Bienen-, Wespen- und Hornissengiftallergien sind, wenn eine schwere, stets wiederkehrende Nesselsucht (Urtikaria) besteht, oder wenn ein starker Juckreiz kontinuierlich anhält. Auch wenn ein schwerer allergischer Schnupfen besteht, der mit kortisonhaltigen Nasensprays nicht ausreichend nachlässt, kann der Arzt weiterhin ein Kassenrezept für Antihistaminika zum Einnehmen ausstellen. Näheres hierzu finden Sie in der "Ausnahmeliste".
Berufliche Allergien sollten zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung behandelt werden. Machen Sie Ihren Arzt darauf aufmerksam, wenn Sie einen Zusammenhang zwischen den allergischen Erscheinungen und Ihrem Beruf vermuten (z. B. Bäckerasthma, Friseurekzeme, "Maurerkrätze").
