20.09.2011
Unterschiede zu anderen Beurteilungen
Es ist denkbar, dass mit anderen Methoden, anderen Prüfkriterien oder aufgrund der Beschränkung auf die Zulassungsanforderungen des Arzneimittel- oder Medizinproduktegesetzes andere Beurteilungen zustande kommen als die der Stiftung Warentest. Dies kann sich auch auf die Arbeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beziehen, das unter Betrachtung der Daten zu Einzelarzneimitteln Zulassungsentscheidungen trifft beziehungsweise den Marktzugang von Medizinprodukten regelt.
Damit geht die Bewertung der Stiftung Warentest über die Entscheidungen des BfArM hinaus. Das BfArM berücksichtigt bei der Zulassung eines Arzneimittels vor allem den Nachweis von Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutischer Qualität sowie gegebenenfalls die Zweckmäßigkeit einer Kombination. Medizinprodukte dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind und sie mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind. Die Zulassungsbehörde darf weder prüfen, ob neue Mittel in Relation zum bereits vorhandenen Markt aus therapeutischen Gründen erforderlich sind (Verbot der Bedürfnisprüfung), noch welchen Rang sie unter den Alternativen einnehmen.
Für eine adäquate Verbraucherinformation müssen die Bewertungen der Stiftung Warentest manchmal strenger gefasst werden, als sie sich aus den Informationen des BfArM ableiten lassen. Im Vordergrund steht für die Stiftung Warentest die Beschreibung des zu erwartenden Nutzens einzelner Arzneimittel in Bezug auf den Gesamtmarkt. Damit können die Verbraucherinnen und Verbraucher besser beurteilen, welche der angebotenen Arzneimittel und Medizinprodukte in bestimmten Anwendungsbereichen am besten geeignet sind und welchen möglichen therapeutischen Nutzen sie im Vergleich zu anderen Präparaten haben. Gleichfalls geht es häufig um die grundsätzliche Frage, ob eine medikamentöse Behandlung überhaupt erforderlich ist.
Für bestimmte Arzneimittelgruppen lässt die hier beschriebene Methodik eine positive Bewertung kaum zu. Ein Beispiel sind viele Pflanzenmittel, für die nur vereinzeltes Erfahrungswissen und andere kaum nachprüfbare Therapieberichte vorliegen, die zudem in Zeitschriften unterschiedlicher Qualität veröffentlicht worden sind.
