20.09.2011

Erläuterungen zum Textteil

Anzeichen und Beschwerden

Es werden die typischen und häufig auftretenden Anzeichen und Beschwerden für das jeweilige Krankheitsbild benannt. Da es aber nicht möglich ist, jedes eventuelle Symptom und jede Begleiterscheinung aufzuführen, sollte sich jeder, der Zweifel hat, ob seine Eigendiagnose richtig ist, sicherheitshalber an einen Arzt wenden. Sie können auch die Apothekenmitarbeiter zur Unterstützung heranziehen.

Allgemeine Maßnahmen

Hierunter wird aufgeführt, was sich ohne Hilfe Dritter und ohne Medikamente tun lässt, um Beschwerden zu lindern und die Krankheit schneller abklingen zu lassen.

Im Bereich "Medikamente vom Arzt" weisen wir auch auf Behandlungsmöglichkeiten hin, die mithilfe Dritter durchgeführt werden. Diese Angaben sind knapp gehalten, denn der Schwerpunkt liegt auf der Bewertung der medikamentösen Therapie.

Wann zum Arzt?

Die Stiftung Warentest vertritt die Ansicht, dass eine Reihe von Beschwerden unbedingt ärztlich abgeklärt werden muss – unabhängig davon, ob es rezeptfreie Mittel gibt, mit denen diese Beschwerden behandelt werden können. Auch wenn gesundheitliche Störungen zum ersten Mal auftreten und nicht sicher einzuordnen sind, sollten Sie das ärztlich abklären lassen, bevor Sie Medikamente anwenden. Sind die Diagnose gestellt und die Therapie festgelegt, können Sie sich in der Folgezeit selbst behandeln. Dabei müssen Sie allerdings die Grenzen für die Dosierung der Medikamente und die Dauer ihrer Einnahme beachten.

Darüber hinaus ist in dieser Rubrik angegeben, wann bei Beschwerden, die eine Zeit lang selbst behandelt wurden, der Arzt aufgesucht werden sollte: Etwa dann, wenn die Beschwerden nach einer definierten Zeit nicht vergangen sind, wenn sie sich verschlimmert haben oder andere hinzugekommen sind.

Dieser Abschnitt enthält auch einen Hinweis darauf, bei welchen Indikationen und unter welchen Voraussetzungen die gesetzlichen Krankenversicherungen die besprochenen rezeptfreien Medikamente bezahlen. Von dieser Ausnahme abgesehen, dürfen sie die Kosten für verschreibungsfreie Arzneimittel nicht mehr übernehmen.

Wichtiges zur Behandlung

Unter dieser Überschrift wird eine Art Behandlungsplan erstellt. Darin werden die bei dem jeweiligen Krankheitsbild laut Marktauswahl der Stiftung Warentest meistgekauften bzw. meistverordneten Arzneimittel kurz dargestellt und bewertet. Im Allgemeinen werden die „geeigneten“ Wirkstoffe zuerst genannt, danach folgen solche, die „auch geeignet“ oder „mit Einschränkung geeignet“ sind, anschließend die „wenig geeigneten“ Inhaltsstoffe. Wie die Bewertungen zustande kommen, lesen Sie unter So testen wir.

Wenn der Arzt Ihnen ein Mittel verschrieben hat, das mit "wenig geeignet" bewertet ist, sollten Sie dieses Mittel nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt absetzen, sondern gemeinsam überlegen, ob ein anderes Mittel eventuell sinnvoller wäre.

Gegenanzeigen

Unter manchen Bedingungen dürfen Sie bestimmte Medikamente nicht anwenden. Werden diese Gegenanzeigen (Kontraindikationen) nicht berücksichtigt, kann die Behandlung erhebliche Risiken bergen. Allerdings werden nicht alle im Beipackzettel aufgeführten Kontraindikationen genannt. Die Stiftung Warentest beschränkt sich auf klinisch relevante Angaben und auf Umstände, die bei einer ambulanten Behandlung bedeutsam sein können.

Manche Wirkstoffe können bei bestimmten Voraussetzungen trotz solcher Gegenanzeigen angewendet werden (relative Kontraindikationen). Allerdings kann das nur ein Arzt entscheiden. Dieser muss zudem Nutzen und Risiken ganz besonders sorgfältig abwägen, gegebenenfalls die Dosierung anpassen oder häufiger Kontrolluntersuchungen vornehmen.

Wenn Sie auf einen Wirkstoff bereits einmal allergisch reagiert haben, müssen Sie Arzneimittel mit dieser Substanz meiden. Dieser grundsätzliche Hinweis wird nicht bei jedem Arzneistoff erneut gegeben. Überprüfen Sie daher gegebenenfalls die chemischen Bezeichnungen in Ihrem Allergiepass und vergleichen Sie diese mit den Inhaltsstoffen des Arzneimittels. Hierfür können Sie in der Apotheke Hilfe bekommen.

Wechselwirkungen mit Medikamenten

Wenden Sie mehrere Arzneimittel gleichzeitig an, kann das eine die Wirkung des anderen abschwächen oder verstärken, unerwünschte Wirkungen können stärker oder häufiger auftreten, es können sich aber auch ganz andere Effekte einstellen. Manche Wechselwirkungen sind so gravierend, dass die Wirkstoffe keinesfalls zusammen angewendet werden dürfen.

Möglicherweise sind hier deutlich weniger Wechselwirkungen aufgeführt als in der Packungsbeilage. Dort nennen die Arzneimittelhersteller aus haftungsrechtlichen Gründen alle Wechselwirkungen, die im Zusammenhang mit dem Wirkstoff jemals beschrieben worden sind – auch solche, die in der Praxis für die Behandlung wenig bedeutsam sind. Der hier vorliegende Text beschränkt sich deshalb in erster Linie auf jene Wechselwirkungen, die in der ambulanten Behandlung relevant sind oder gravierende Folgen haben können.

Beim Kauf von Arzneimitteln oder beim Einlösen eines Rezepts sollten Sie in der Apotheke immer angeben, welche anderen Arzneimittel Sie außerdem regelmäßig anwenden. Auch Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel und selbst gekaufte Arzneimittel sollten Sie erwähnen. So lässt sich prüfen, ob es bei der Einnahme des neuen Mittels gefährliche Wechselwirkungen geben kann.

Aufgrund ihrer Bedeutung haben wir die Wechselwirkungen in zwei Kategorien eingeteilt:

  • In der ersten Kategorie finden Sie Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln, die je nach individueller Situation bedeutsam sein können oder durch einfache Maßnahmen vermeidbar sind.
  • Die unter "Unbedingt beachten" aufgeführten Wechselwirkungen können sich gefährlich auswirken. Sie müssen in jedem Fall Maßnahmen nach sich ziehen. Manchmal können solche Wechselwirkungen sogar lebensgefährliche Folgen haben, zum Beispiel, wenn eine Substanz die Wirkung einer anderen erheblich verstärkt oder abschwächt. Wenn das gefährlich werden kann, finden sich spezielle Hinweise.

Näheres zu den gravierenden Interaktionen lesen Sie unter Wechselwirkungen.

Wechselwirkungen mit Speisen und Getränken

Manche Nahrungsmittel können die Aufnahme eines Arzneistoffs aus dem Magen-Darm-Trakt behindern, andere machen ihn unwirksam oder verstärken seine Wirkung. Solche Wechselwirkungen sind zum Beispiel zwischen bestimmten Arzneimitteln und Grapefruitsaft oder -früchten, Tee und Milch bekannt.

Arzneimittel und alkoholhaltige Getränke passen ebenfalls nicht zusammen. Die Wechselwirkungen zwischen Alkohol und Arzneistoffen sind vielfältig und oft nicht zu überschauen.

Um Wechselwirkungen auszuschließen, sollten Sie Arzneimittel grundsätzlich mit einem Glas Leitungswasser einnehmen.

Unerwünschte Wirkungen

Jedes Medikament kann unerwünschte Wirkungen – weniger genau als Nebenwirkungen bezeichnet – hervorrufen. Dabei handelt es sich oft um Effekte, die durch den Wirkmechanismus erklärbar und dosisabhängig sind. Typische Beispiele hierfür sind Müdigkeit und kalte Hände bei der Anwendung von Betablockern (bei hohem Blutdruck) oder ein beschleunigter Puls und Zittrigkeit durch Beta-Sympathomimetika (bei Asthma). Wird die Dosierung verringert, treten viele unerwünschte Wirkungen nur noch schwach oder gar nicht auf.

Einige unerwünschte Wirkungen sind aber selbst durch eine Dosisreduktion nicht zu vermeiden. Sie sind in Kauf zu nehmen, wenn der zu erwartende Nutzen einer Arzneimittelanwendung die möglichen unerwünschten Wirkungen deutlich überwiegt. Dabei spielt auch die Schwere der Erkrankung eine Rolle. Bei einer Erkältung fallen Nebenwirkungen sicher stärker ins Gewicht als bei einer Lungenentzündung.

Auch Nebenwirkungen, die auf einer individuellen Empfindlichkeit beruhen, lassen sich durch eine Dosisreduktion nicht immer verhindern. Beispiele sind allergische Reaktionen auf Arzneimittel oder Leberschäden durch Medikamente.

Die unerwünschten Wirkungen sind nicht nach ihrer Häufigkeit sortiert, sondern nach der Bedeutung, die sie haben können, und nach ihrer Gefährlichkeit. Die Einstufungen bedeuten:

Keine Maßnahmen erforderlich
Unter dieser Überschrift stehen Nebenwirkungen, die nicht schwerwiegend sind und meist von selbst wieder verschwinden, spätestens, wenn Sie das Arzneimittel absetzen. Bei einer solchen unerwünschten Wirkung brauchen Sie sich üblicherweise keine Sorgen zu machen und auch den Arzt nicht aufzusuchen.

Muss beobachtet werden
Bei Nebenwirkungen, die hier eingeordnet sind, heißt es wachsam sein. Sie sollten einen Arzt zurate ziehen und ihn auf die Beschwerden hinweisen.

Sofort zum Arzt
Hier sind bedrohliche Symptome genannt, die Sie sofort zum Arzt führen oder Nahestehende veranlassen sollten, den Notarzt (Telefon 112) zu rufen.

Nebenwirkungen bei der Anwendung von Medikamenten, die der Arzt empfohlen hat, sollten Sie generell mit ihm besprechen. Dann kann er die Therapie gegebenenfalls verändern oder die Dosierung anpassen. Keinesfalls sollten Sie ein solches Arzneimittel eigenmächtig absetzen und dieses dem Arzt womöglich noch verschweigen. Das birgt die Gefahr, dass er ein anderes Mittel verordnet, weil er annimmt, das erste habe nicht ausreichend gewirkt.

Näheres zu den Symptomen, die als unerwünschte Wirkungen auftreten können, und zu den Häufigkeitsangaben lesen Sie unter Unerwünschte Arzneimittelwirkungen.

Hinweise für Schwangerschaft und Stillzeit

Viele Wirkstoffe können aus dem Blut der Frau in den Kreislauf des ungeborenen Kindes gelangen und dessen Entwicklung beeinträchtigen oder das Kind schädigen. In der Stillzeit können Arzneistoffe über die Muttermilch den Säugling erreichen. Um die Risiken gering zu halten, sollten Arzneimittel in dieser Zeit nur angewendet werden, wenn es unbedingt erforderlich ist. Manche Therapien müssen allerdings auch in der Schwangerschaft fortgesetzt werden, um die Gesundheit der Frau, manchmal auch die des Kindes nicht zu gefährden. Als schwangere Frau sollten Sie jede Einnahme eines neuen Arzneimittels mit einem Arzt besprechen. Bei einer notwendigen Behandlung sollte geprüft werden, ob Sie das bisher verwendete Arzneimittel weiterhin anwenden können oder ob es bessere Möglichkeiten gibt. In jedem Fall sind Wirkstoffe zu bevorzugen, die schon lange im Gebrauch sind und deren Auswirkungen man gut überschaut. Außerdem sollten die Wirkstoffe so gering wie möglich dosiert sein.

Eindeutige Aussagen zur Anwendung in Schwangerschaft und Stillzeit lassen sich nur für wenige Arzneimittel machen. Kaum eine Substanz ist in Studien gezielt an schwangeren Frauen geprüft worden. Meist wurden nur zufällige Beobachtungen zusammengetragen. Ergibt sich daraus eine verwertbare Aussage, steht sie in dieser Rubrik. Die Angabe "Über die Risiken einer Anwendung in der Schwangerschaft gibt es keine ausreichenden Erkenntnisse" bedeutet, dass in der veröffentlichten internationalen und nationalen Fachliteratur keine verwertbaren Aussagen zu finden sind. Sicherheitshalber sollten Sie das Mittel dann nicht anwenden.

Möglicherweise weichen die Aussage in dieser Rubrik von den Angaben in der Packungsbeilage ab. Der Grund sind juristische Erwägungen: Solange der Hersteller keine Studien zur unbedenklichen Anwendung in der Schwangerschaft vorlegen kann, wird er sich mit Einnahmeempfehlungen zurückhalten, um bei einem eventuellen Schaden nicht haftbar gemacht werden zu können.

Auf Mittel, die Alkohol enthalten, wird hier speziell hingewiesen, weil sich der Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirken kann und sich nicht angeben lässt, bis zu welcher Grenze Alkohol in dieser Zeit erwiesenermaßen risikolos ist.

Was Sie aber - auch zu Ihrer eigenen Beruhigung - wissen sollten: In den ersten zwei Wochen nach der Empfängnis ist der Embryo noch nicht mit Ihrem Blutkreislauf verbunden – eine eventuelle Medikamenteneinnahme in dieser Zeitspanne ist also kein Grund zur Panik. Sobald Sie vermuten, dass Sie schwanger sind, sollten Sie das Mittel absetzen und sich mit Ihrem Gynäkologen absprechen.

Hinweise zur Verkehrstüchtigkeit

Der Einfluss von Medikamenten auf die Verkehrstüchtigkeit ist oft stärker als vermutet. Manche machen müde, andere verursachen Schwindel, wieder andere beeinträchtigen das Sehvermögen, die Konzentrationsfähigkeit sowie die Fähigkeit, überraschende Situationen schnell zu erfassen und angemessen zu reagieren.

Der Hinweis, dass ein Mittel die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigt, ist unbedingt ernst zu nehmen, damit Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Das gilt auch für Radfahrer und unter Umständen sogar für Fußgänger.

Ferner ist zu bedenken, dass der Versicherungsschutz verloren gehen kann, wenn der Unfallverursacher Arzneimittel eingenommen hat, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.

Die gleichen Vorbehalte gelten auch für Einschränkungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel beim Bedienen von Maschinen und bei Arbeiten, die Sie ohne sicheren Halt verrichten.

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