20.09.2011
Erläuterungen zu den Tabellen
Spalte "Handelsname"
Die Abkürzungen "BTM" und "rp" nach den Handelsnamen bedeuten:
- BTM = Betäubungsmittel, das nur auf einem besonderen Rezept verordnet werden darf.
- rp = rezeptpflichtiges Arzneimittel
Spalte "Zusammensetzung"
Bei innerlich oder im Mund-Rachenraum anzuwendenden Mitteln ist in dieser Spalte der Alkoholgehalt angegeben (z. B. "Enthält 20 % Alkohol").
Viele Präparate enthalten Konservierungsmittel. Diese werden aufgeführt, wenn sie aufgrund der speziellen Anwendungsform (z. B. in Augen- oder Nasentropfen) besonders häufig unerwünschte Wirkungen hervorrufen können. Das trifft z. B. für den Konservierungsstoff Benzalkonium zu. Konservierungsmittel aus der Gruppe der Parabene sind immer angegeben.
Die Abkürzungen in dieser Spalte bedeuten:
- FIP-Einheit: FIP-Einheiten sind von der Internationalen Pharmazeutischen Vereinigung (Fédération Internationale Pharmaceutique) definierte spezielle Einheiten für Enzyme.
- I.E.: Internationale Einheiten sind Messgrößen bestimmter medizinisch verwendeter Wirkstoffe wie z. B. Vitamine und Hormone.
- Kbe: Koloniebildende Einheit. Mit dieser Messgröße können Mikroorganismen mengenmäßig erfasst werden.
Spalte "Preis in Euro pro Packung"
In den Tabellen werden die Preise angegeben, die die Lauer-Taxe, eine Zusammenstellung von Daten über Fertigarzneimittel und andere apothekenübliche Waren nennt (siehe auch Arzneimittelpreise).
Die Preise werden zweimal pro Monat aktualisiert. Bei freiverkäuflichen Arzneimitteln werden die Zirka-Preise folgendermaßen berechnet: Einkaufspreis gemäß der Lauer-Taxe plus 30 Prozent Apothekenaufschlag plus 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei Mitteln, für die die Lauer-Taxe keinen Einkaufspreis ausweist, werden die Apothekeneinkaufspreise beim pharmazeutischen Großhandel erfragt und die Zirka-Preise entsprechend berechnet. Der Preis des Mittels Mifegyne wurde beim Hersteller erfragt. Wenn ein Mittel aus dem Handel genommen wird, ist es in der Preisspalte mit "außer Handel" gekennzeichnet. Die Angabe "zf" bedeutet, dass das Mittel von der Rezeptgebühr befreit ist.
