20.09.2011
Rezeptpflichtige Medikamente
Viele Arzneimittel sind rezeptpflichtig (verschreibungspflichtig). Sie dürfen nur von Ärzten verordnet und nur über Apotheken abgegeben werden. Ob ein Arzneimittel rezeptpflichtig ist, entscheidet ein Expertengremium beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Wenn sich ein Mittel jahrelang als sicher erwiesen hat, kann es aus der Rezeptpflicht entlassen werden. Manchmal – wie zum Beispiel bei Diclofenac und Ibuprofen – geschieht das nur für eine niedrige Dosierung; in der höheren Dosierung bleibt das Mittel weiterhin verschreibungspflichtig.
Aber auch das Umgekehrte ist möglich: Eine bislang rezeptfreie Substanz kann unter Rezeptpflicht gestellt werden – entweder generell oder nur für eine bestimmte Dosierung und Menge. Ein Beispiel dafür liefert Parazetamol, das Leberschäden hervorrufen kann. Es ist seit 1. April 2009 rezeptpflichtig, wenn alle Tabletten einer Packung zusammengerechnet mehr als 10 Gramm Wirkstoff enthalten.
Neue Wirkstoffe, über die bislang wenig bekannt ist, werden grundsätzlich für zunächst fünf Jahre der Rezeptpflicht unterstellt, auch wenn eng verwandte Wirkstoffe bereits aus der Verschreibungspflicht entlassen wurden.
