20.09.2011
Rezeptfreie Medikamente
Nichtrezeptpflichtige Arzneimittel sind nur in der Apotheke erhältlich, wenn sie vom BfArM als "apothekenpflichtig" eingestuft wurden, was meist von bekannten oder denkbaren Risiken abhängig gemacht wird.
Auf Rezept dürfen diese Mittel in folgenden Fällen verordnet werden:
- Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.
- Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr.
- Wenn sie als Therapiestandard bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen gelten (siehe "Ausnahmeliste").
Neben den apothekenpflichtigen gibt es noch "freiverkäufliche Arzneimittel". Diese enthalten schwach wirksame Bestandteile oder sind gängige Arzneistoffe in sehr geringer Dosierung, mit denen Beschwerden unbedenklich gelindert werden können, für die weder eine ärztliche Diagnose noch eine Beratung durch Apothekenpersonal für notwendig erachtet wird. Meist handelt es sich um Pflanzenextrakte, Kräutertees, Vitamine oder Mineralstoffe, die nicht bei definierten Krankheiten oder Störungen eingesetzt werden. Sie können auch in Drogerie- und Supermärkten vertrieben werden.
