20.09.2011
Festbeträge
Für bestimmte Arzneimittel und -gruppen kann der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung einen sogenannten Festbetrag bestimmen. Der Festbetrag ist der höchste Preis, den die gesetzlichen Krankenkassen für ein Mittel bezahlen. Die Hersteller von Generika legen für ihre Produkte meist Preise fest, die niedriger sind als der Festbetrag. Den anderen Herstellern steht es ebenfalls frei, die Preise für ihre Originalpräparate auf oder unter diese Festbeträge abzusenken. Kostet ein verordnetes Originalpräparat jedoch mehr als der Festbetrag vorgibt, muss der Versicherte die Differenz zum Festbetrag – zusätzlich zur Selbstbeteiligung – selbst bezahlen. Allerdings muss der Arzt seinem Patienten erläutern, warum er ein Mittel verordnet, das den Festbetrag überschreitet.
