20.09.2011
Erleichterte Zulassung
Das BfArM hat das Erkenntnismaterial über Arzneistoffe, die schon seit langer Zeit in Gebrauch sind, aufbereiten lassen. So entstanden Zusammenfassungen (Monographien), auf die sich die Hersteller, insbesondere die von pflanzlichen Mitteln, bei der Zulassung ihrer Produkte berufen konnten. Allerdings erfüllen diese Unterlagen nicht immer die Anforderungen, die heutzutage an einen Wirksamkeitsnachweis von Arzneimitteln gestellt werden. Meist werden vor allem Wirkungen beschrieben; Aussagen zur therapeutischen Wirksamkeit fehlen hingegen. Dieser Umstand bleibt dem Verbraucher jedoch verborgen. Das Produkt mit einer solchen Zulassung trägt, wie alle anderen auch, eine „Zul.-Nr.“.
