20.09.2011

Arzneimittelpreise

Die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel basieren auf der Vorgabe der Pharmafirmen. Sie legen den Preis für Deutschland fest, zu dem sie Arzneimittel an den Pharmagroßhandel abgeben (Herstellerabgabepreis). Der Großhandel verkauft die Produkte mit einem Aufschlag, dessen maximale Höhe gesetzlich festgelegt ist, an die Apotheken. Alle Apotheken Deutschlands beziehen verschreibungspflichtige Arzneimittel also zum gleichen Apothekeneinkaufspreis.

Auch der Preis, zu dem die Apotheken verschreibungspflichtige Arzneimittel verkaufen, ist bundesweit einheitlich. Er entsteht folgendermaßen: Zum Apothekeneinkaufspreis kommt ein dreiprozentiger Aufschlag hinzu. Ferner wird ein „Abgabehonorar“ (Fixaufschlag) von 8,10 Euro aufgeschlagen. Danach wird die Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Bei Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist der Preis niedriger, da für sie als Großkunde ein Fixaufschlag von 6,35 Euro gilt (Stand: Mai 2010).

Den Preis für rezeptfrei erhältliche Arzneimittel und Medizinprodukte kann jede Apotheke frei kalkulieren. Preisvergleiche können sich also durchaus lohnen. Wenn diese Mittel ausnahmsweise verordnet werden dürfen (zu den Ausnahmen siehe Ausnahmeliste), wird auf den Apothekeneinkaufspreis eine gesetzlich geregelte Apothekenmarge aufgeschlagen.

Die Preise der sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel, die auch in Drogerie- und Supermärkten angeboten werden können, waren von je her frei kalkulierbar. Zu ihnen zählen beispielsweise bestimmte Vitamintabletten oder pflanzliche Erkältungsmittel. In den Tabellen sind für sie Zirka-Preise angegeben, die auf der Basis der Großhandelsabgabepreise errechnet werden (siehe Erläuterungen zu den Tabellen).

Vergleicht man die durchschnittlichen Arzneimittelpreise in Europa, liegt Deutschland im Mittelfeld. Dies liegt vor allem an der großen Zahl preisgünstiger Generika, wohingegen die Preise patentgeschützter Mittel relativ hoch sind. Solche Mittel kosten im Ausland häufig nur ein Drittel oder die Hälfte. Ein Grund dafür ist, dass manche andere Länder einen geringeren Mehrwertsteuersatz haben oder Arzneimittel von der Mehrwertsteuer ausnehmen und dass es staatliche Preisverhandlungen oder -kontrollen gibt.

Die Preisunterschiede haben dazu geführt, dass manche Großhändler namensgleiche Medikamente aus dem Ausland importieren ("Re-Import"). Die Mittel sind dann preisgünstiger als die deutschen Originale. Importierte Produkte sehen manchmal etwas anders aus als die in Deutschland üblichen, sind aber identisch. Dies wird vorab in einem Zulassungsverfahren geprüft. Die Präparate tragen eine eigene „Zul.-Nr.“.

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