Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) darf nicht mehr kosten als ein gewöhnliches Girokonto. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt und die Preismodelle der Sparkassen Bremen und Amberg-Sulzbach für ungültig erklärt (Az. XI ZR 145/12 und XI ZR 500/11). Mit einem P-Konto lassen sich Kontoeingänge bis zu 1 029 Euro im Monat vor einer Pfändung schützen.
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