Aufsichtspflicht: Gericht konkretisiert Haftung der Eltern
Das war teuer: 17 Pkw haben ein Siebenjähriger und sein fünfjähriger Freund zerkratzt, als sie vom Spielplatz ausgebüxt waren. Nun urteilte der Bundesgerichtshof: Bei dem Siebenjährigen reichte es, dass die Eltern alle zwei Stunden nach ihm sahen. Seine Eltern haften damit nicht, der Junge selber aber schon: Sobald er zahlungsfähig ist, kann der Autobesitzer Geld fordern (VI ZR 199/08).
Den Fünfjährigen hingegen mussten die Eltern alle 15 bis 30 Minuten kontrollieren (Az. VI ZR 51/08). Er selbst muss auf keinen Fall zahlen, denn Kinder haften erst ab sieben Jahren. Doch seine Eltern sind dran, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ob das der Fall ist, prüft nun das Landgericht.
Tipp: Eine Haftpflichtversicherung zahlt auch bei Verletzung der Aufsichtspflicht.
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