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Wissenswertes über den Wettbewerb

Daniel Peuler, Preisträger 2008
Ich finde das Projekt super, ich finde Berlin super. Und dass ich mit meiner Klasse hier sein kann, ist natürlich toll.

Was reiche ich ein?

Ohne Papierkram funktioniert leider kein Test, alles muss dokumentiert werden und jederzeit überprüfbar sein. Deshalb: Erklär in deinem Test-Bericht, den du einreichst, genau die Vorgehensweise und die Untersuchungsergebnisse.

Dabei musst du dich an die folgenden Formalitäten halten:

Anmeldung

  • Teilnehmen können nur Jugendliche, die am 15. Februar 2012 (Einsendeschluss) mindestens 12 und höchstens 19 Jahre alt sind.

Wettbewerbsbeitrag

  • Umfang Testbericht: höchstens zehn DIN-A4-Seiten. Zeichnungen und Tabellen sollen auch nicht größer sein.
    Beispiel Testbericht (PDF, 1,5 MB)
  • Jede Arbeit muss ein Deckblatt mit Teilnehmerinfos haben:
    Download Deckblatt (PDF, 482 KB)
  • Jeder Arbeit muss eine Kurzfassung (Fragestellung, Untersuchungsmethode, Ergebnisse) auf maximal einer Seite beiliegen.
    Beispiele Kurzfassungen
  • Bitte verwende keine Schnellhefter oder Klarsichtfolien. Eine Büroklammer reicht.
  • Wenn ihr von einem Lehrer beraten werdet, dann lasst euren Lehrer das "Formular bei Lehrerberatung" (PDF, 220 KB) ausfüllen und legt es eurer Arbeit bei.

Zu beachten

  • Mach für dich selbst eine Kopie! Denn die eingeschickte Arbeit bleibt bei der Stiftung Warentest.
  • Die Beratung durch Lehrer ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Die Tester seid ihr! Wenn Lehrerberatung, dann braucht ihr noch das "Formular bei Lehrerberatung" (PDF, 220 KB).
  • Die Stiftung Warentest erhält das Recht der Veröffentlichung der Arbeiten.
  • Mit der Teilnahme erklärst du dich damit einverstanden, dass Journalisten, die über den Wettbewerb und die Teilnehmer berichten wollen, grundsätzlich an dich vermittelt werden können. Sollten Journalisten an einer Berichterstattung Interesse haben, fragen wir dich vorher per Telefon oder per E-Mail, ob du dazu bereit bist, ein Interview zu deinem Test-Projekt zu geben.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.