16.10.2012

Interview: Wenn Regen teuer wird

Interview Meldung

Nach Starkregen fehlt oft die richtige Police. Versicherungs­maklerin Diana Hoff von Friedels Fair­sicherungs­büro, einer großen Maklerkette, berichtet über Miss­verständ­nisse.

Starke Regenfälle nehmen zu. Wenn der Keller oder das Erdgeschoss voll­läuft, hoffen Haus­eigentümer und Mieter auf ihre Versicherer. Bekommen sie ihren Schaden ersetzt?

Hoff: Das klappt längst nicht immer. Viele denken, solch ein Wasser­schaden ist Bestand­teil der Wohn­gebäude– und der Hausrat­versicherung. Das stimmt aber nicht. Nur Leitungs­wasser­schäden sind darüber abge­sichert. Aussicht auf Ersatz haben die Wasser­opfer nur, wenn sie zusätzlich zur Wohn­gebäude- oder Hausrat­versicherung eine Elementarschaden­versicherung abge­schlossenen haben. Sie hilft bei Schäden durch natürliches Wasser, sei es Fluss­wasser oder starker Regen.

Haben denn viele Ihrer Kunden eine Elementarschaden­versicherung?

Hoff: Seit zwei Jahren beob­achten wir eine Zunahme solcher Vertrags­abschlüsse. Doch nicht jeder bekommt einen Vertrag. Die Versicherer prüfen, ob das Haus oder die Wohnung in hoch­wasser­gefähr­deten Gebieten, wie zum Beispiel an der Elbe, liegt. Ist das der Fall, wird häufig kein oder nur einge­schränkter Schutz angeboten.

Können sich die Kunden darauf verlassen, dass der Versicherer wirk­lich zahlt?

Hoff: Das hängt auch davon ab, ob sie sich beim Abschluss an die Regeln gehalten haben. Wichtig ist, dass Vorschäden – in der Regel auf die vergangenen fünf Jahre bezogen – angegeben werden. Auch dann, wenn der Schaden nie einem Versicherer gemeldet wurde. Sonst kann es passieren, dass der Versicherer dem Kunden eine Verletzung der Anzeige­pflicht nach­weist und nicht zahlt. In einem Schadens­fall können Gutachter prüfen, ob Vorschäden vorhanden sind.

Auch gibt es Versicherer, die Über­schwemmungen nur aus einer Ursache, also entweder durch Witterungs­nieder­schläge oder durch Ausuferung durch Gewässer, versichern. Kunden sollten darauf achten, dass in den Bedingungen Witterungs­nieder­schläge oder Starkregen genannt sind.

Was sollen versicherte Kunden im Schadens­fall tun?

Hoff: Sie müssen den Schaden so gering wie möglich halten und schnell dem Versicherer melden. Auch Fotos sind sinn­voll. Mit dem Versicherer besprechen sie, wer die Trock­nungs- und Reno­vierungs­arbeiten durch­führt.

Tipp: Mehr über den Elementarschaden­schutz finden Sie unter www.test.de/wohngebaeudeversicherung.

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