Nach Starkregen fehlt oft die richtige Police. Versicherungsmaklerin Diana Hoff von Friedels Fairsicherungsbüro, einer großen Maklerkette, berichtet über Missverständnisse.
Starke Regenfälle nehmen zu. Wenn der Keller oder das Erdgeschoss vollläuft, hoffen Hauseigentümer und Mieter auf ihre Versicherer. Bekommen sie ihren Schaden ersetzt?
Hoff: Das klappt längst nicht immer. Viele denken, solch ein Wasserschaden ist Bestandteil der Wohngebäude– und der Hausratversicherung. Das stimmt aber nicht. Nur Leitungswasserschäden sind darüber abgesichert. Aussicht auf Ersatz haben die Wasseropfer nur, wenn sie zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung eine Elementarschadenversicherung abgeschlossenen haben. Sie hilft bei Schäden durch natürliches Wasser, sei es Flusswasser oder starker Regen.
Haben denn viele Ihrer Kunden eine Elementarschadenversicherung?
Hoff: Seit zwei Jahren beobachten wir eine Zunahme solcher Vertragsabschlüsse. Doch nicht jeder bekommt einen Vertrag. Die Versicherer prüfen, ob das Haus oder die Wohnung in hochwassergefährdeten Gebieten, wie zum Beispiel an der Elbe, liegt. Ist das der Fall, wird häufig kein oder nur eingeschränkter Schutz angeboten.
Können sich die Kunden darauf verlassen, dass der Versicherer wirklich zahlt?
Hoff: Das hängt auch davon ab, ob sie sich beim Abschluss an die Regeln gehalten haben. Wichtig ist, dass Vorschäden – in der Regel auf die vergangenen fünf Jahre bezogen – angegeben werden. Auch dann, wenn der Schaden nie einem Versicherer gemeldet wurde. Sonst kann es passieren, dass der Versicherer dem Kunden eine Verletzung der Anzeigepflicht nachweist und nicht zahlt. In einem Schadensfall können Gutachter prüfen, ob Vorschäden vorhanden sind.
Auch gibt es Versicherer, die Überschwemmungen nur aus einer Ursache, also entweder durch Witterungsniederschläge oder durch Ausuferung durch Gewässer, versichern. Kunden sollten darauf achten, dass in den Bedingungen Witterungsniederschläge oder Starkregen genannt sind.
Was sollen versicherte Kunden im Schadensfall tun?
Hoff: Sie müssen den Schaden so gering wie möglich halten und schnell dem Versicherer melden. Auch Fotos sind sinnvoll. Mit dem Versicherer besprechen sie, wer die Trocknungs- und Renovierungsarbeiten durchführt.
Tipp: Mehr über den Elementarschadenschutz finden Sie unter www.test.de/wohngebaeudeversicherung.
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