Umzug: Steuern sparen

02.05.2007

Ein Umzug ist meist recht teuer. Doch Steuerzahler können sparen: Das Finanzamt erkennt zumindest einen Teil der Ausgaben für den Wohnungswechsel steuermindernd an. Das gilt nicht nur bei beruflichen, sondern auch bei privaten Umzügen. test.de sagt, wie es geht.

Umzug

Private Umzüge

Wer während des Umzugs Handwerker beschäftigt, sollte die Rechnungen gut aufheben. Denn seit Anfang 2006 erkennt das Finanzamt die Arbeit von Spediteuren, Malern und anderen Handwerkern als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ an. Dafür kann jeder pro Jahr maximal 3 000 Euro Lohnkosten steuerlich gelten machen. Von diesem Betrag werden 20 Prozent (maximal 600 Euro) direkt von der Steuerschuld abgezogen. Wichtig: Für den Steuerabzug zählen die Arbeitskosten einschließlich der Umsatzsteuer und aufgelisteter Fahrtkosten. Ausgaben für Materialien zählen dagegen nicht. Daher sollten Steuerzahler immer eine detaillierte Rechnung verlangen. Rechnet der Handwerker die Arbeits- und Materialkosten pauschal in einem ab, sollte er in der Rechnung den Gesamtbetrag aufteilen. Das ist auch nachträglich per Handschrift möglich. Zudem müssen Steuerzahler die Rechnung immer per Überweisung begleichen und nicht bar bezahlen: Als Nachweis verlangt das Finanzamt die Rechnung und den Überweisungsbeleg der Bank.

Berufliche Umzüge

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen gehören die Ausgaben zu den Werbungskosten. Das ist nicht nur der Fall, wenn Arbeitnehmer für einen neuen Job den Ort wechseln. Sie können auch fast alle Kosten für Wohnungssuche und Umzug absetzen, wenn:

  • sich der Weg zur Arbeit durch den Umzug um eine Stunde oder mehr verkürzt (bei Ehepaaren muss einer der Partner nach dem Umzug einen kürzeren Arbeitsweg haben),
  • eine beruflich bedingte, doppelte Haushaltsführung wegfällt, weil entweder die Familie nachzieht oder der Arbeitnehmer wieder an den Familienwohnsitz zurückkehrt,
  • Arbeitnehmer eine Dienstwohnung beziehen oder räumen,
  • Fahrten zur Arbeit aufgrund des Alters oder gesundheitlicher Probleme zu beschwerlich wurden oder wenn sich durch den Umzug die Arbeitsbedingungen wesentlich verbessert haben.

Hinweis: Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Finanztest Spezial Steuern 2008.

Zurück zu:
Startseite Special

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice