Wohnungskauf: Schadenersatz für falsche Beratung

finanztest 01/2008

Ein Immobilienverkäufer muss Schadenersatz leisten, wenn er den Kaufinteressenten falsch berät und durch eine irreführende Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Vertragsabschluss bewegt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. V ZR 227/06).

Das Anlagekonzept des Verkäufers sah vor, dass der Käufer der Eigentumswohnung einem Mietenpool beitritt. Im Mietenpool werden die mit mehreren Wohnungen eines Hauses erzielten Mieterträge auf alle Eigentümer aufgeteilt. Der einzelne Wohnungskäufer hat so weniger Risiko, falls er seine Wohnung nicht vermieten kann. Allerdings trägt er auch das Risiko, wenn andere Wohnungen der Anlage leer stehen.

Bei der Kalkulation der Mieteinnahmen hatte der Verkäufer dieses Risiko nicht berücksichtigt. Tatsächlich betrug der Leerstand zeitweise 15 Prozent. Drei Jahre lang mussten die Käufer Nachzahlungen in den Mietenpool leisten, die Mietausschüttungen wurden gesenkt.

Auf das Leerstandsrisiko hätte der Verkäufer hinweisen müssen, entschieden die Richter. Sie verurteilten den Verkäufer dazu, den Wohnungsverkauf rückabzuwickeln und Schadenersatz zu leisten.

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