Strom und Gas: Verivox kündigt Flexstrom

Strom und Gas Meldung

21.12.2011

Das Internetportal Verivox hat die Vertriebs­partner­schaft mit dem Strom­an­bieter Flex­strom gekündigt und leitet Wechsel­willige nicht mehr zu Flexstrom weiter. Als Begründung gibt Verivox den jahrelangen Streit um die Neu­kunden­boni von Flexstrom und „unterschiedliche Auffassungen zum Verbraucher­schutz“ an. Aber auch eine millionenschwere Klage von Flexstrom gegen Verivox dürfte eine Rolle gespielt haben.

Mehr als 2 000 Beschwerden über Neukundenbonus

Die Flex­strom-Tarife werden von Verivox zwar nach wie vor neutral in den Verivox-Preis­vergleichen dargestellt. Wechselwil­lige Strom­kunden können aber nicht mehr direkt über das Vergleichs­portal zum Stromanbieter Flex­strom gelangen. Verivox hat die Geschäfts­beziehung gekündigt. Aufgrund des jahre­langen Streits über den Neukundenbonus sowie unterschiedlichen Auffassungen zum Verbraucher­schutz habe Verivox die Part­nerschaft mit dem Versorger beendet. „Zwischen Januar und November 2011 gingen 2 190 Verbraucher­beschwerden zum Thema Neukundenbonus bei Flex­strom bei uns ein“, sagt Peter Reese, Leiter Energiewirt­schaft bei Verivox.

Unfairer Umgang mit Strom­kunden

Reese bemängelt auch das Eintreiben von Forderungen durch die Inkassofirma Syllego: „Verbraucher, die auf Zahlungen bestehen oder Abschläge kürzen, bekommen sehr schnell Post vom Inkassounternehmen Syllego Inkasso GmbH, das ebenfalls zur Flex­strom AG gehört. Auf der Webseite von Flex­strom werden Urteile im Sinne des Unter­nehmens gesammelt, um Klagen von Kunden im Keim zu ersti­cken. Diesen Umgang mit den Verbrauchern halten wir nicht für fair.“

Flex­strom fordert Schaden­ersatz von Verivox

Vor der Kündigung ist Flex­strom gericht­lich gegen Verivox vorgegangen und machte dies am gestrigen Dienstag per Presse­mitteilung bekannt. Danach reichte Flex­strom am Donners­tag vergangener Woche Klage beim Land­gericht Heidel­berg ein und fordert darin von Verivox Schaden­ersatz in Höhe von rund 11 Millionen Euro unter Vorbehalt. Der Stromlieferant fühlt sich mit seinen Strom­tarifen im Vergleichs­rechner benach­teiligt. Flex­strom wirft Verivox vor, mit über­zogenen Provisions­forderungen die Preise auf der Platt­form in die Höhe zu treiben. Verivox wies die Vorwürfe unmittel­bar nach Erscheinen der Flex­strom-Presse­mitteilung am gestrigen Tag zurück und teilte nun seiner­seits die Kündigung der Vertriebs­verträge mit. Mehrere tausend Verbraucher­beschwerten zeigten nach Auffassung von Verivox, dass Flex­strom den Neukundenbonus nicht gewährt, wenn die Verbraucher nach zwölf Monaten Vertrags­lauf­zeit wieder wechseln wollen. Damit verstoße der Neukundenbonus von Flex­strom gegen die Verivox-Richt­linien zum Verbraucher­schutz und wird im Strom­preis­vergleich nicht berück­sichtigt.

Kunden­beschwerden auch gegen­über der Stiftung Warentest

Auch gegen­über der Stiftung Warentest beschwerten sich viele Flex­strom-Kunden über das Geschäfts­gebaren des Stromanbieters. test.de berichtete sowohl über den undurch­sichtigen Neukundenbonus von Flex­strom als auch über die Beschwerden der Leser.

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