Rauchmelder: Retter an der Decke
In Mecklenburg-Vorpommern müssen bestehende Wohngebäude seit 1. Januar 2010 mit Rauchmelder ausgerüstet sein. In Hamburg und Schleswig-Holstein haben Eigentümer und Vermieter nur noch eine Übergangsfrist bis Ende 2010. In weiteren Bundesländern gelten für Bestandsbauten unterschiedliche Nachrüstfristen: bis Juli 2012 in Rheinland-Pfalz, bis Ende 2014 in Hessen und bis Ende 2015 in Bremen und Sachsen-Anhalt. Die entsprechenden Bestimmungen sind in den einzelnen Landesbauordnungen festgelegt. Sie betreffen Wohnungen, Wohngebäude und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung.
Tipp: Kaufen Sie nur Rauchmelder, die der Produktnorm DIN EN 14604 entsprechen. Achten Sie auf das VdS-Prüfzeichen, ein Hinweis für Qualitätskontrollen durch VdS Schadenverhütung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Montieren Sie je einen Melder in Schlafräumen und Kinderzimmern und in Fluren, über die Rettungswege oder Ausgänge zu erreichen sind.
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