Urteil: Viagra

test 02/2002

Das Land Rheinland-Pfalz muss an einen Beamten Beihilfe für Viagra zahlen. So entschied das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße (Az. 6 K 10 12/01.NW). Begründung: Die Einnahme dient der Behebung einer krank-heitsbedingten Erektionsstörung und nicht der willkürlichen Potenzsteigerung. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte 1999 in einem ähnlichen Fall gegenteilig entschieden.

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