Urteil: Viagra
Das Land Rheinland-Pfalz muss an einen Beamten Beihilfe für Viagra zahlen. So entschied das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße (Az. 6 K 10 12/01.NW). Begründung: Die Einnahme dient der Behebung einer krank-heitsbedingten Erektionsstörung und nicht der willkürlichen Potenzsteigerung. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte 1999 in einem ähnlichen Fall gegenteilig entschieden.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen